Am günstigsten versichert ist derjenige, der bei den Eltern beitragsfrei mitversichert ist. Dies ist grundsätzlich jedoch nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Bei allen, die eine Dienstpflicht bei der Bundeswehr oder im Zivildienst geleistet haben, verlängert sich allerdings die beitragsfreie Familienversicherung bei den Eltern um genau diesen Zeitraum. Im Anschluß daran muss man sich selbst versichern.
Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Eine günstige Möglichkeit bietet die sogenannte "Krankenversicherung der Studenten" (KVdS), die auch die Pflegeversicherung mit einschließt.
Seit dem Sommersemester 2011 gelten dabei folgende Beiträge:
- Krankenversicherung: 64,77 Euro
- Pflegeversicherung 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für Kinderlose
Tipp: Die Beiträge sind einheitlich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse. Beitragspflichtige Mitglieder der BKK Wirtschaft & Finanzen und damit auch in der KVdS versicherte Studenten erhalten jedoch eine Prämie in Höhe von 5 Euro je Monat der Mitgliedschaft in 2011 zu Beginn des Jahres 2012 ausgezahlt.
Dauer der KVdS
Die studentische Krankenversicherung gilt nicht unbegrenzt. Sie endet mit dem Abschluß des 14. Fachsemesters, spätestens jedoch mit dem 30. Geburtstag. Natürlich gibt es Ausnahmen zu dieser Regelung. Wer aus besonderen Gründen eine längere Studienzeit rechtfertigen kann, beispielsweise wegen familiärer Gründe (z.B. Erkrankung und Pflege von Angehörigen), wegen persönlicher Gründe (z.B. Geburt eines Kindes) oder aufgrund der Art der Ausbildung (z.B. Aufbaustudium), kann entsprechend länger in der studentischen Krankenversicherung bleiben.
MitgliedschaftFür Studenten gibt einen besonderen Aufnahmeantrag, den Sie hier downloaden können.

