Suche

Meistgelesenes

 

Beitragsnachweis und Fälligkeit

Ihre Beitragsnachweise übermitteln Sie bitte elektronisch an die Zentrale Datenannahmestelle für Betriebskrankenkassen:

  Zentrale Datenannahmestelle für Betriebskrankenkassen
BITMARCK SERVICE GmbH
Kronprinzstr. 6 45128 Essen
 
Empfänger-Betriebsnummer:
35382142  
Bankverbindung der BKK Wirtschaft & Finanzen für Überweisungen:
VR-Bank Schwalm-Eder  

Konto-Nr.:
IBAN:

SWIFT-BIC
RK West:
2003120
DE46 5203 2601 0002 0031 20
GENODEF1HRV
 
RK Ost:
102003120
DE90 5206 2601 0102 0031 20
GENODEF1HRV
 
BLZ: 520 626 01  520 626 01


Bitte beachten Sie:
Als Beitragskontonummer verwenden wir Ihre 8-stellige Betriebsnummer, die Ihnen vom Arbeitsamt zugeiteilt wurde.

Bitte geben Sie uns diese bei allen Beitragsnachweisen, Überweisungen und bei jedem Schriftverkehr an.

BKK Betriebsnummern:                                       
RK West:
469 676 93             
     RK Ost:
     067 854 50

Hinweis: Versicherte im Land Berlin sind mit Rechtskreis Ost an die Betriebsnummer unserer Westkasse zu melden

Fälligkeit der Beträge

  • Laufende Beiträge sind grundsätzlich am drittletzten banküblichen Arbeitstag eines Monats fällig. Für 2012 gelten daher folgende Termine:
    Monat Abgabe des Beitragsnachweises                  Fälligkeit der Beiträge
    Januar 25.01.2012 27.01.2012
    Februar 23.02.2012 27.02.2012
    März 26.03.2012 28.03.2012
    April 24.04.2012 26.04.2012
    Mai 24.05.2012 29.05.2012
    Juni 25.06.2012 27.06.2012
    Juli 25.07.2012 27.07.2012
    August 27.08.2012 29.08.2012
    September 24.09.2012 26.09.2012
    Oktober 25.10.2012* 29.10.2012*
    November 26.11.2012 28.11.2012
    Dezember 19.12.2012 21.12.2012

     * In den Bundesländern, in denen der 31.10.2012 als Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist, gelten der 24.10.2012 für den Beitragsnachweis und der 26.10.2012 für die Beiträge als Termine.

  • Bei Scheckzahlung muss die Einreichung so rechtzeitig erfolgen, dass die Wertstellung des Schecks auf unserem Bankkonto spätestens zum jeweiligen Fälligkeitstag erfolgen kann.
     
  • Die Beitragsnachweisungen sind so zu übermitteln, dass diese spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt bei uns vorliegen.
     
  • Sofern Sie kein eigenes Lohnabrechnungsprogramm nutzen, können Sie die Daten kostenfrei über sv.net/online übermitteln.
     
  • Sollte für einen Lohnabrechnungszeitraum kein Beitrag zu zahlen sein (Mutterschaft, Erziehungsurlaub, Wehr- oder Zivildienst), dann bitten wir um Übersendung einer nuller Beitragsnachweisung.
     
  • Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem wirklichen Arbeitsverdienst.
     
  • Bitte geben Sie bei Überweisungen und auf den Beitragsnachweisungen immer Ihre Betriebsnummer an!
     
  • Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; Überweisungsaufträge deshalb frühzeitig vor der Beitragsfälligkeit einreichen.
     
  • Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen. 

Übersicht

News

Neuigkeiten aus der Krankenversicherung

Wir über uns

Individuell, leistungsstark & transparent.

GesundheitOnline

ExpertenChat, Ratgeber, FAQ

searching ...
Bitte warten.
Daten werden geladen...