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Beiträge:

Allgemeiner Beitragssatz

 
 
 
 
15,5 %
Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.

Der Höchstbetrag 2012 berechnet auf Grundlage der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.825,- € beträgt 592,88 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 313,65 € (8,2 %) sowie ein Arbeitgeberanteil von 279,23 € (7,3 %) monatlich.

Ermäßigter Beitragssatz

 
 
 
 
14,9 %
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.

Umlage (U1) ermäßigter Umlagesatz

 
 
 
 
1,5 %
Erstattung 40% inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile. Gültig ab 1. Juni 2011

Umlage (U1) allgemeiner Satz

 
 
 
 
2,1 %
Erstattung 60% inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile. Gütlig ab 1. Juni 2011

Umlage (U1) erhöhter Satz

 
 
 
 
3,5 %
Erstattung 80% inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile. Gültig ab 1. Juni 2011

Umlage (U2)

 
 
 
 
0,36 %
Erstattung: 100% des gezahlten Entgelts im Rahmen des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots
(Gilt für alle Arbeitgeber.) zzgl. 20% als pauschale Abgeltung der Arbeitgeberbeitragsanteile bei Beschäftigungsverbot. Gültig ab 1. Juni 2011

Umlagesatz für Insolvenzgeld

 
 
 
 
0,04 %
 

Pflegeversicherung mit Kindern

 
 
 
 
1,95 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 74,59 €.
Arbeitnehmeranteil: 37,30 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €

Pflegeversicherung ohne Kinder

 
 
 
 
2,2 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 84,15 €.
Arbeitnehmeranteil: 46,86 €.
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kinder

 
 
 
 
0,975 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder

 
 
 
 
1,225 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.

Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.

Beitrag zur Rentenversicherung

 
 
 
 
19,6 %

Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte

 
 
 
 
15,0 %

Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte

 
 
 
 
13,0 %

Beitrag zur Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung)

 
 
 
 
3,0 %
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