Allgemeiner Beitragssatz
15,5 %
Für Mitglieder mit Entgeltfortzahlungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Bezieher von Renten und Versorgungsbezügen.
Der Höchstbetrag 2012 berechnet auf Grundlage der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 3.825,- € beträgt 592,88 €. Es ergibt sich ein maximaler Arbeitnehmeranteil von 313,65 € (8,2 %) sowie ein Arbeitgeberanteil von 279,23 € (7,3 %) monatlich.
Ermäßigter Beitragssatz
14,9 %
Für Mitglieder ohne Krankengeldanspruch.
Umlage (U1) ermäßigter Umlagesatz
1,5 %
Erstattung 40% inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile. Gültig ab 1. Juni 2011
Umlage (U1) allgemeiner Satz
2,1 %
Erstattung 60% inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile. Gütlig ab 1. Juni 2011
Umlage (U1) erhöhter Satz
3,5 %
Erstattung 80% inkl. der Arbeitgeberbeitragsanteile. Gültig ab 1. Juni 2011
Umlage (U2)
0,36 %
Erstattung: 100% des gezahlten Entgelts im Rahmen des Mutterschutzes und eines Beschäftigungsverbots
(Gilt für alle Arbeitgeber.) zzgl. 20% als pauschale Abgeltung der Arbeitgeberbeitragsanteile bei Beschäftigungsverbot. Gültig ab 1. Juni 2011
Umlagesatz für Insolvenzgeld
Pflegeversicherung mit Kindern
1,95 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 74,59 €.
Arbeitnehmeranteil: 37,30 €
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €
Pflegeversicherung ohne Kinder
2,2 %
Der Höchstbeitrag 2012 (berechnet aus 3.825,- €) beträgt: 84,15 €.
Arbeitnehmeranteil: 46,86 €.
Arbeitgeberanteil / Höchstzuschuss für privat Pflegeversicherte: 37,29 €
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe mit Kinder
0,975 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Pflegeversicherung bei Beihilfe ohne Kinder
1,225 %
Beihilfeberechtigung nach beamtenrechtlichen Gründen.
Der Pflegeversicherungszuschlag für Kinderlose von 0,25 % ist grundsätzlich vom Arbeitnehmer allein zu tragen.
Beitrag zur Rentenversicherung
Pauschaler Beitragssatz zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte
Pauschaler Beitragssatz zur Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte
Beitrag zur Arbeitsförderung
(Arbeitslosenversicherung)