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Elektronische Gesundheitskarte


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Ein Thema ohne Ende: Ursprünglich sollte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereits 2006 eingeführt werden. Die technische Entwicklung, die Finanzierung, der Datenschutz und die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Institutionen gestalten die Einführung jedoch zu einem Hindernislauf. Im Dezember 2011 überquert die Gesundheitskarte aber nun einen echten Meilenstein: Die Auslieferung der Karte beginnt und soll bis Ende 2012 bundesweit abgeschlossen sein.

Denn der Gesetzgeber hat alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, bis Ende 2011 mindestens 10 Prozent ihrer Versicherten mit der Karte zu versorgen. Andernfalls werden die Zuweisungen des Gesundheitsfonds für Verwaltungskosten pauschal um zwei Prozent gekürzt. Dies werden die Kassen natürlich mit aller Macht vermeiden.

Erste Karten für Versicherte der BKK Wirtschaft & Finanzen im Dezember 2011

Die BKK Wirtschaft & Finanzen hat im Dezember 2011 die ersten Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte versorgt, um der gesetzlichen Regelung nachzukommen. Versicherte müssen diese nicht gesondert anfordern. Denn im August 2012 werden alle anderen Versicherten nach und nach mit der neuen Karte ausgestattet. Die bisherige Krankenversichertenkarte behält dabei selbstverständlich bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.

Kartenoptik
Die Gestaltung der eGK wird der bisherigen Krankenversichertenkarte sehr ähnlich sein. „Auf der Vorderseite erscheint das Foto der jeweils versicherten Person. Da wir vorhandene Fotos bereits seit zwei Jahren im Rahmen der Nachversorgung normaler Krankenversichertenkarten eindrucken, ergeben sich für unsere Versicherten nur minimale Änderungen. Denn auch auf der Rückseite der eGK befindet sich nach wie vor die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Jeder Versicherte bekommt eine eigene elektronische Gesundheitskarte mit Foto. Einzig Kinder unter 15 Jahren sowie Versicherte, denen die Erstellung eines Fotos aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, erhalten eine Karte ohne Lichtbild. Bis heute liegen uns Fotos von etwa 90 Prozent unserer Versicherten ab dem 15. Lebensjahr vor. Zu den noch fehlenden Fotos schreiben wir die betroffenen Kunden regelmäßig an.

Funktionen werden nur stufenweise eingeführt
Nicht alle geplanten Funktionen der eGK stehen von Anfang an zur Verfügung. Sie sollen stufenweise eingeführt werden, wenn alle bisherigen Streitpunkte ausgeräumt sind. Die ersten beiden Stufen sind administrativer Natur und daher verpflichtend, die beiden folgenden haben medizinische Funktionen und sind optional:
  • Stufe 1 (Pflicht): Versichertendaten, EHIC
  • Stufe 2 (Pflicht): Elektronisches Rezept
  • Stufe 3 (Freiwillig): Notfalldatensatz, Arzneimitteldokumentation
  • Stufe 4 (Freiwillig): elektronische Patientenquittung, elektronische Patientenakte, Arztbrief

Datenschutz

Die neu geschaffene Transparenz wird indes von Datenschützern kritisch betrachtet. Aufgrund dessen hat die für Einführung und Betrieb der Karte zuständige Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (Gematik) ein Sicherheitskonzept, das so genannte "White Paper" veröffentlicht, welches Sie hier herunterladen können. Es ermöglicht Einblicke in eine Infrastruktur, die von der Dateneingabe bis zur Langzeitspeicherung so angelegt ist, dass der Karteninhaber jeder Zeit bestimmen und kontrollieren kann, was mit seinen gespeicherten Informationen passiert.

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