Wer sich gesundheitsbewusst verhält, tut sich selbst etwas Gutes. Das Bonusprogramm der BKK Wirtschaft & Finanzen unterstützt daher die gesundheitliche Vorsorge.
Bonusstufe I
In Bonusstufe I werden Sie für Ihre Teilnahme mit der Befreiung von allen Praxisgebühren beim Haus-, Fach- und Zahnarzt belohnt. Im Kalenderjahr 2012 geht es dabei im Vergleich zu 2011 nur noch um den Nachweis von vier der folgenden fünf Voraussetzungen:
1. Sie nehmen die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung ab dem 20. (Frauen) bzw. 45. Lebensjahr (Männer) in Anspruch.
2. Sie nutzen den alle zwei Jahre möglichen Gesundheits-Check up (ab dem 35. Lebensjahr).
3. Familienversicherte Kinder nehmen alle gesetzlich möglichen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch.
4. Sie nehmen alle drei Jahre ein Angebot der Gesundheitsförderung in Anspruch. Alternativ wird auch der Nachweis einer aktiven Mitgliedschaft in einem Sportverein oder in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio anerkannt.
5. Sie führen eine Online-Gesundheitsakte.
Wichtig: Die Befreiung gilt immer für ein komplettes Kalenderjahr, d.h. eventuell bereits gezahlte Praxisgebühren vor dem Nachweis der Teilnahme am Programm erstatten wir Ihnen gegen Vorlage der entsprechenden Originalquittung.
Bonusstufe II
Sichern Sie sich in Bonusstufe II einen Zuschuss von bis zu 50 Euro für privat finanzierte Gesundheitsleistungen oder Krankenzusatzversicherungen. Weisen Sie hierzu einfach zusätzlich drei der vier folgenden Voraussetzungen nach:
6. Sie verfügen über einen vollständigen Impfstatus gegen Diphterie und Tetanus.
7. Sie und gegebenenfalls mitversicherte Kinder nutzen die jährliche (bei Kindern halbjährliche) zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung.
8. Sie haben das Sportabzeichen erfolgreich abgelegt.
9. Ihr Body-Mass-Index liegt zwischen 18 und 28.
Hinweise:
Die Teilnahme an Bonusstufe I ist unabhängig von der Teilnahme an Bonusstufe II. Voraussetzungen, die Sie aufgrund der Koppelung an bestimmte Altersgrenzen (1,2) oder familienversicherte Kinder (3,7) nicht erfüllen, gelten für Sie automatisch als erfüllt. Beispiel: Für einen 25-jährigen Mann ohne familienversicherte Kinder gelten die Voraussetzungen 1 bis 3 als erfüllt, so dass er lediglich Punkt 4 oder 5 nachzuweisen hat.
Jedes Mitglied der BKK Wirtschaft & Finanzen führt bei Teilnahme an VorsorgePlus ein eigenes Bonusheft. Familienversicherte Ehegatten sowie Kinder über dem 18. Lebensjahr führen bei Teilnahme an VorsorgePlus ebenfalls ein eigenes Bonusheft.
Unsere Bonusinformationen können Sie hier herunterladen:
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