Hausarztmodell
Hausärzte spielen bei der medizinischen Versorgung eine besondere Rolle. Im Krankheitsfall sind sie in der Regel der erste Ansprechpartner, denn gerade durch die oft langjährige Verbindung mit ihren Patienten kennen die Hausärzte die Krankengeschichte sowie das soziale und familiäre Umfeld meist schon sehr genau. Bereits jetzt ist der Hausarzt eine Art Lotse zwischen Fachärzten, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern, wie z. B. Physiotherapeuten. Diese Funktion wird in Zukunft durch die hausarztzentrierte Versorgung (Hausarztmodell) weiter gestärkt. Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr können sich Kunden der BKK Wirtschaft & Finanzen in immer mehr Bundesländern über eine Teilnahmeerklärung bei ihrem Hausarzt in unser Hausarztmodell einschreiben.
Aktuell läuft unser Hausarztmodell in folgenden Bezirken der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen:
Gültigkeit von Hausarztverträgen: Warum nicht in jedem Bundesland ein Hausarztprogramm angeboten wird
Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten ein hausärztliches Versorgungsmodell anzubieten. Entsprechende Vereinbarungen sind mit Gemeinschaften zu schließen, die mindestens die Hälfte der Allgemeinärzte des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten.
Die Umsetzung entsprechender Verträge konnte bisher nicht flächendeckend erfolgen, da vor allem Konkretisierungen der Regelungen zum Datenschutz seitens der Hausärzteverbände von den Datenschutzbehörden gefordert werden. Auch die bereits geschlossene Vereinbarung für Hamburg ist daher derzeit außer Kraft, dies betrifft ab dem 1. Juli 2011 leider auch die Verträge für Nordrhein und Westfalen-Lippe.
Pflichten bei Teilnahme am Hausarztprogramm
Teilnehmer verpflichten sich, im Krankheitsfall immer zunächst zum Hausarzt zu gehen und Fachärzte nur auf Überweisung des Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Da Zahnärzte nicht am Hausarztmodell teilnehmen, bleibt hier alls wie bisher. Bei Verstoß gegen diese Pflichten erfolgt der Ausschluss aus dem Hausarztprogramm. Entstehende Mehrkosten können dem Versicherten in Rechnung gestellt werden. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig. Die Versicherten sind an die Wahl ihres Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel sollte nur aus einem wichtigen Grund, wie zum Beispiel bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis, Praxisschließung oder einem Wohnortwechsel erfolgen. Sollten Sie Interesse an der Teilnahme am Modell haben, sprechen Sie Ihren Hausarzt beim nächsten Besuch einfach an.
Beteiligte Ärzte auf dem neuesten Stand
Die beteiligten Hausärzte müssen hohe Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie verpflichten sich z.B. zur regelmäßigen Teilnahme an Qualitätszirkeln und Fortbildungsmaßnahmen, die Praxisausstattung (z.B. medizinische Geräte, Datenverarbeitung) muss vorgeschriebene Mindestanforderungen erfüllen, und es gibt eine Verpflichtung zur Durchführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements. Weiterhin verpflichtet sich der Hausarzt nach anerkannten Behandlungsrichtlinien zu therapieren.
Optimale medizinische Versorgung der Patienten
- Doppeluntersuchungen werden vermieden. Dadurch werden gesundheitliche Risiken gemindert und der Patient wird weniger belastet.
- Der Hausarzt ist vom Patienten autorisiert, Untersuchungsergebnisse und Befunddaten zu erheben und an Fachärzte weiterzureichen. Durch diese verbesserte Abstimmung und Beratung zwischen dem Hausarzt und den Fachärzten erfolgt eine koordinierte, eng auf den Patienten abgestimmte medizinische Behandlung. Zudem wird hierdurch unter Umständen ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden.
- Arzneimittel können gezielter verordnet werden, unter Beachtung von Wirksamkeit, Preis und Menge. Dabei werden vor allem Wechselwirkungen oder auch allergische Reaktionen verhindert.
Mehr Service und weniger Zeitaufwand
- Schnelle Termine beim Hausarzt,
- kürzere Wartezeiten in der Praxis,
- Hilfe bei Terminvereinbarungen mit Fachärzten,
- Versorgung in der Nähe des Wohnorts,
- Abendsprechstunde,
- Impfmanagement.
Wahltarif: Befreiung von der Praxisgebühr oder Geldprämie
Kunden, die sich für eine Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung entscheiden, können sich im Rahmen eines Wahltarifes entscheiden, ob sie sich von der Praxisgebühr beim Hausarzt befreien lassen oder eine pauschale Geldprämie in Höhe von 25 Euro in Anspruch nehmen.
Wichtig: Unterschiede zur Befreiung von der Praxisgebühr bei Teilnahme am Bonusprogramm VorsorgePlus
Die Befreiung von der Praxisgebühr bei Teilnahme am Hausarztprogramm ist nicht identisch mit der Befreiung von der Praxisgebühr durch Teilnahme am Bonusprogramm VorsorgePlus. Denn beim Hausarztprogramm gilt die Befreiung ausschließlich für Besuche des Hausarztes. Für Besuche von Fachärzten werden hier aber kostenfreie Überweisungen vom Hausarzt ausgestellt. Im Gegensatz zum Bonusprogramm nicht abgedeckt sind Praxisgebühren beim Zahnarzt. Die zusätzliche Teilnahme am Bonusprogramm ist für Teilnehmer am Hausartprogramm aber nicht umsonst: Werden die Voraussetzungen von VorsorgePlus nachgewiesen, erhalten diese Kunden anstelle der sonst üblichen Befreiungskarte für alle Vertragsärzte eine Prämie von 25 Euro und die Möglichkeit, Praxisgebühren beim Zahnarzt im Nachhinein zur Erstattung bei der BKK einzureichen.
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