Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung
Aktueller Partner bei dieser noch immer eher ungewöhnlichen Kooperation von gesetzlicher und privater Versicherung ist die Barmenia Krankenversicherung. Bei allen privaten Urlaubsreisen bis zu sechs Wochen besteht daher für Kunden der BKK Wirtschaft & Finanzen auch 2012 [siehe aktuelle Pressemitteilung) eine 100-prozentige Kostenerstattung bei akut medizinisch notwendiger Behandlung. Im Versicherungsschutz ein geschlossen sind außerdem alle familienversicherten Angehörigen. Ohne zusätzliche Beiträge können Sie so die schönsten Wochen des Jahres unbeschwert genießen.
Diese Vorteile sind Ihnen sicher – ohne zusätzliche Beiträge
100-prozentige Kostenerstattung für die ersten sechs Wochen bei Privatreisen für folgende Leistungen:
- ärztliche Beratungen, Besuche und Verrichtungen einschließlich Operationen und Operationsnebenkosten;
- ärztlich verordnete Arzneimittel (ausgenommen Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel) und Verbandmittel;
- ärztlich verordnete Heilmittel: Bäder, Massagen, Inhalationen sowie Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen;
- ärztlich verordnete Hilfsmittel in einfacher Ausführung, und zwar Bandagen, Bruchbänder, orthopädische Einlagen und Gehstützen sowie für die Leihgebühr für Hilfsmittel, die darüber hinaus ärztlich erordnet wurden;
- Röntgen-, Radium- und Isotopenleistungen;
- Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Heilbehandlung;
- notwendiger Transport zur stationären Heilbehandlung in das jeweils anerkannte nächstgelegene oder nächste aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus;
- notwendiger Transport zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur ambulanten Erstversorgung nach einem Notfall;
- schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich notwendiger einfacher Zahnfüllungen (nicht jedoch Inlays und ähnlich hochwertige Zahnfüllungen) und Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz.
- Rettungsflug und medizinisch notwendiger Rücktransport im Rahmen er Versicherungsbedingungen
FAQ – Antworten auf meistgestellte Fragen
Was muss ich tun, um Kosten einer Behandlung im Ausland erstattet zu bekommen?
Bitte senden Sie Ihre Rechnungsunterlagen (Originale) direkt an die BKK Wirtschaft & Finanzen. Fügen Sie den Unterlagen einen Leistungsantrag bei, den Sie auch telefonisch bei uns anfordern können. Wir leiten Ihre Unterlagen dann nach Bestätigung einer laufenden Versicherung bei der BKK Wirtschaft & Finanzen gerne direkt weiter.
Hinweis: Die Vereinbarung zwischen BKK Wirtschaft & Finanzen und der Barmenia ist bedingt durch den deutlich höheren Erstattungsanspruch gegenüber den Barmenia ausschließlich mit Vorteilen für unsere Kunden verbunden. Möchten Sie dennoch keine erhöhten und für Sie kostenfreien Leistungen der Barmenia in Anspruch nehmen, vermerken Sie dies bitte auf Ihren Unterlagen.
Was enthalten erstattungsfähige Arztrechnungen?
- Name und Anschrift des Arztes
- Name und Geburtsdatum der behandelten Person
- Diagnosen oder Bezeichnung aller Krankheiten
- Ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten
Was ist bei Rezepten, Arzneimittelrechnungen oder Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel zu beachten?
Auch hier sind bestimmte Angaben verpflichtend, insbesondere:
- Name der erkrankten Person
- Verordnete Arzneien
- Preise
- Quittungsvermerke
- Erstattungshöhe
Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnet die Barmenia zum Kurs des Tages in Euro um, an dem die Belege eingehen.
Wann kann ich bei einem Urlaub in Europa meine Europäische Versichertenkarte (EHIC) vorzeigen?
Die Europäische Versichertenkarte (EHIC) befindet sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte. Sie ist der in vielen Ländern Europas gültige Nachweis einer inländischen Krankenversicherung und berechtigt zur direkten Abrechnung eines zugelassenen ausländischen Leistungserbringers mit unserer BKK. Sie können diese im Fall der Fälle gerne vorlegen, da sie in diesem Fall nicht in Vorleistung gehen müssen. Sollte die Abrechnung aus welchen Gründen auch immer nicht möglich sein, erstatten Ihnen die Barmenia die Kosten der aufgeführten Leistungen im Nachhinein.
Ich habe bereits eine private Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, brauche ich diese als Mitglied der BKK Wirtschaft & Finanzen noch?
Der Markt für Reisekrankenversicherungen ist ebenso wie die private Krankenversicherung im Allgemeinen sehr unübersichtlich. Auch wenn wir uns mit der Barmenia für einen überdurchschnittlich leistungsstarken Partner entschieden haben und unsere Versicherten damit in jedem Fall eine deutlich höhere Leistung als bei anderen gesetzlichen Krankenkassen ohne eine derartige Kooperation erwarten können: Von der Empfehlung zur Kündigung eines bereits abgeschlossenen Reisekrankenversicherungsschutzes sehen wir ab. Denn diese besondere Mehrleistung unterliegt einer jährlichen Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch unsere zuständige Aufsichtsbehörde, so dass wir die Fortführung dieser bei unserer BKK seit mittlerweile fünf Jahren bestehenden Mehrleistung jährlich neu zu belegen haben. Derzeit ist sie bis mindestens 31. Dezember 2012 sicher gestellt.
Weitere Fragen
Sie wünschen weitere Informationen zu Ihrem kostenlosen Auslandsversicherungsschutz? Ein Merkblatt finden Sie hier. Die genauen Versicherungsbedingungen der Barmenia stehen Ihnen zum Download zur Verfügung. Oder rufen Sie uns einfach unter der für Sie gebührenfreien BKK-Telefonnummer 0800 56 61 800 an.

