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BKK-News

Wie die Krankenversicherung zukünftig finanziert werden soll

Systemwechsel in Sicht?

Die Gesundheitskosten sprudeln wie ein Ölleck in der Tiefsee, scheinbar unaufhaltsam. Der Druck auf die Politik war daher groß, überall hockten die Expertenkreise beieinander und brüteten über Lösungen. Im Gegensatz zur Ölkatastrophe im Golf von Mexiko gibt es hier aber nicht den einen Schuldigen. Es gibt viele. Doch um unvorstellbare hohe Summen geht es auch hier: Elf Milliarden Euro fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich im kommenden Jahr.

Warum, wieso und weshalb die Kosten steigen und wie sie diese Kosten in den Griff bekommen wollen, erklären Politiker meist nur mit verklausulierten Formulierungen. Dabei wissen eigentlich alle, dass der technischer Fortschritt gepaart mit dem demographischen Wandel die Kosten der Gesundheitsversorgung weiter steigen lassen wird, während die noch immer vorwiegend an Arbeitseinkommen gekoppelte Finanzierung mit dieser Entwicklung zunehmend weniger Schritt halten kann. Auch wenn der von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) geplante Systemwechsel nicht unmittelbar erfolgt, ebnen die Eckpunkte der Bundesregierung für die nächste Gesundheitsreform doch zumindest den Weg in Richtung einer lohnunabhängigen Finanzierung.

Damit Sie sich im Dschungel von Beitragssatz, Zusatzbeitrag, Überforderungsklausel und Sozialausgleich nicht verlaufen, erklären wir hier die wichtigsten Fragen zum geplanten Kompromiss-Modell:

Was soll mit dem  bisherigen lohnabhängigen Beitragssatz passieren?
Derzeit gilt ein sogenannter allgemeiner Beitragssatz von 14,9 Prozent. Davon übernehmen die Arbeitnehmer 7,9 und die Arbeitgeber 7,0 Prozent. Zum 1. Januar 2011 soll der Beitragssatz nachden bisher bekannten Plänen der Bundesregierung wieder auf das Niveau vor der Weltwirtschaftskrise von 15,5 Prozent steigen. Arbeitnehmer zahlen dann mit 8,2 Prozent ebenso wie die Arbeitgeber mit 7,3 Prozent also jeweils 0,3 Prozent mehr. Bei einem Monatseinkommen von 2500 Euro brutto ergibt sich so eine Mehrbelastung von 7,50 Euro im Monat. Für Rentner gelten ebenfalls 8,2 Prozent. Die Rentenversicherung trägt als "Arbeitgeber" die restlichen 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberbeitrag soll zudem ab 2011 dauerhaft auf dem Niveau von 7,3 Prozent eingefroren werden.

Wie wird der Zusatzbeitrag gestaltet?
Derzeit zahlen Versicherte von Krankenkassen mit Zusatzbeitrag bis zu einem Prozent ihres Einkommens. Maximal ergibt sich damit wie aktuell beispielsweise bei der BKK für Heilberufe der Fall ein Betrag von 37,50 Euro, weil der Zusatzbeitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze von 3750 Euro gedeckelt ist. Die Belastungsgrenze von einem Prozent greift aber nur, wenn der Zusatzbeitrag die Marke von acht Euro überschreitet. Es ist den Kassen dabei überlassen, ob sie den Zusatzbeitrag als festen Euro-Wert oder als prozentualen Betrag erheben. Künftig dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in jeder beliebigen Höhe fordern, die Deckelung entfällt ebenso wie die derzeit beispielsweise von DAK oder KKH Allianz genutzte Acht-Euro-Regel. Der Zusatzbeitrag darf künftig zudem nur noch als fester Euro-Betrag erhoben werden.

Gibt es für Geringverdiener eine Überforderungsklausel?
Ja. Zukünftig wird jedes Jahr der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen berechnet. Übersteigt dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen Einkommens eines Versicherten, bekommt er einen Ausgleich. Dieser bezieht sich also nicht auf den Zusatzbeitrag, den die Kasse des Versicherten tatsächlich erhebt, sondern nur auf den durchschnittlichen Satz.

Beispiel: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 25 Euro. Die Kasse des Versicherten verlangt 30 Euro. Der Versicherte verdient 1000 Euro. Durch die zweiprozentige Überforderungsklausel müsste der Versicherte eigentlich nur einen Zusatzbeitrag von maximal 20 Euro zahlen. Ausgeglichen wird aber nur die Differenz zum durchschnittlichen Satz: Der Versicherte bekommt daher nur einen Zuschuss von fünf Euro (nicht von zehn Euro). Ist ihm der Zuschuss nicht hoch genug, kann er sich eine Krankenkasse suchen, die einen Zusatzbeitrag maximal in Höhe des durchschnittlichen Satzes erhebt.

Wie funktioniert der Sozialausgleich?
Jetzt wird es ein bisschen kompliziert: Wie bisher wird bei den Arbeitnehmern der prozentuale Beitragssatz direkt vom Lohn abgezogen. Anhand des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und des tatsächlich von der einzelnen Kasse erhobenen Zusatzbeitrags wird errechnet, welchen Ausgleichsanspruch der Arbeitnehmer hat. Um diesen Betrag wird der lohnabhängige Beitrag dann gemindert. Der Arbeitnehmer erhält also ein um den Sozialausgleich erhöhtes Nettoeinkommen. Bei seiner Krankenkasse zahlt er also trotzdem den vollen Zusatzbeitrag.

Wo soll im Gesundheitswesen sonst noch gespart werden?
Die Verwaltungskosten aller Krankenkassen werden für zwei Jahre eingefroren. Zudem werden die für 2011 geplanten Ausgabenzuwächse bei Ärzten, Zahnärzten und Kliniken begrenzt und die Preise der Pharmaunternehmen durch das bereits beschlossene Arzneimittelsparpaket nach unten reguliert.

Erhebt die BKK Wirtschaft & Finanzen zukünftig einen Zusatzbeitrag?

Nein.
Die BKK Wirtschaft & Finanzen wird aufgrund ihrer soliden Finanzpolitik weder 2010 noch 2011 einen Zusatzbeitrag erheben und ihr Angebot an zusätzlichen Leistungen weiter aufrechterhalten.

Grund für diesen Optimismus ist das seit Kurzem feststehende Jahresergebnis 2009 und die weiterhin positive Versichertenentwicklung. „Die BKK Wirtschaft & Finanzen hat nicht nur im vergangenen Geschäftsjahr finanziell solide gewirtschaftet, auch unsere Versichertenzahl wächst seit Jahren ohne Beeinträchtigungen für den Service kontinuierlich“, so Björn Hansen, Vorstand der BKK Wirtschaft & Finanzen. Allein im ersten Halbjahr 2010 verzeichnete die BKK ein Wachstum von mehr als 10 Prozent.

Werden die vom Gesetzgeber geplanten Maßnahmen daher konsequent umgesetzt, sind Zusatzbeiträge für die BKK Wirtschaft & Finanzen auch 2011 kein Thema.

Die aktuelle Diskussion um die Zukunft einiger Krankenkassen in dauerhaft finanzieller Schieflage beobachtet aber auch er mit Sorge. Mit Blick auf das derzeit in die Medien geratene interne Ranking des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen betont Hansen aber umso deutlicher, dass seine BKK „zu den leistungsfähigsten Krankenkassen Deutschlands gehört. Den aktuellen Geschäftsbericht 2009 finden Sie hier zum Download.
Ein Wechsel zur BKK Wirtschaft & Finanzen lohnt sich also weiterhin und ist in der Regel problemlos möglich.