Systemwechsel in Sicht?

Die Gesundheitskosten sprudeln wie ein Ölleck in der Tiefsee, scheinbar unaufhaltsam. Der Druck auf die Politik war daher groß, überall hockten die Expertenkreise beieinander und brüteten über Lösungen. Im Gegensatz zur Ölkatastrophe im Golf von Mexiko gibt es hier aber nicht den einen Schuldigen. Es gibt viele. Doch um unvorstellbare hohe Summen geht es auch hier: Elf Milliarden Euro fehlen der gesetzlichen Krankenversicherung voraussichtlich im kommenden Jahr.
Damit Sie sich im Dschungel von Beitragssatz, Zusatzbeitrag, Überforderungsklausel und Sozialausgleich nicht verlaufen, erklären wir hier die wichtigsten Fragen zum geplanten Kompromiss-Modell:
Derzeit zahlen Versicherte von Krankenkassen mit Zusatzbeitrag bis zu einem Prozent ihres Einkommens. Maximal ergibt sich damit wie aktuell beispielsweise bei der BKK für Heilberufe der Fall ein Betrag von 37,50 Euro, weil der Zusatzbeitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze von 3750 Euro gedeckelt ist. Die Belastungsgrenze von einem Prozent greift aber nur, wenn der Zusatzbeitrag die Marke von acht Euro überschreitet. Es ist den Kassen dabei überlassen, ob sie den Zusatzbeitrag als festen Euro-Wert oder als prozentualen Betrag erheben. Künftig dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag in jeder beliebigen Höhe fordern, die Deckelung entfällt ebenso wie die derzeit beispielsweise von DAK oder KKH Allianz genutzte Acht-Euro-Regel. Der Zusatzbeitrag darf künftig zudem nur noch als fester Euro-Betrag erhoben werden.
Ja. Zukünftig wird jedes Jahr der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller Kassen berechnet. Übersteigt dieser durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen Einkommens eines Versicherten, bekommt er einen Ausgleich. Dieser bezieht sich also nicht auf den Zusatzbeitrag, den die Kasse des Versicherten tatsächlich erhebt, sondern nur auf den durchschnittlichen Satz.
Jetzt wird es ein bisschen kompliziert: Wie bisher wird bei den Arbeitnehmern der prozentuale Beitragssatz direkt vom Lohn abgezogen. Anhand des durchschnittlichen Zusatzbeitrags und des tatsächlich von der einzelnen Kasse erhobenen Zusatzbeitrags wird errechnet, welchen Ausgleichsanspruch der Arbeitnehmer hat. Um diesen Betrag wird der lohnabhängige Beitrag dann gemindert. Der Arbeitnehmer erhält also ein um den Sozialausgleich erhöhtes Nettoeinkommen. Bei seiner Krankenkasse zahlt er also trotzdem den vollen Zusatzbeitrag.
Die Verwaltungskosten aller Krankenkassen werden für zwei Jahre eingefroren. Zudem werden die für 2011 geplanten Ausgabenzuwächse bei Ärzten, Zahnärzten und Kliniken begrenzt und die Preise der Pharmaunternehmen durch das bereits beschlossene Arzneimittelsparpaket nach unten reguliert.
Nein. Die BKK Wirtschaft & Finanzen wird aufgrund ihrer soliden Finanzpolitik weder 2010 noch 2011 einen Zusatzbeitrag erheben und ihr Angebot an zusätzlichen Leistungen weiter aufrechterhalten.
Grund für diesen Optimismus ist das seit Kurzem feststehende Jahresergebnis 2009 und die weiterhin positive Versichertenentwicklung. „Die BKK Wirtschaft & Finanzen hat nicht nur im vergangenen Geschäftsjahr finanziell solide gewirtschaftet, auch unsere Versichertenzahl wächst seit Jahren ohne Beeinträchtigungen für den Service kontinuierlich“, so Björn Hansen, Vorstand der BKK Wirtschaft & Finanzen. Allein im ersten Halbjahr 2010 verzeichnete die BKK ein Wachstum von mehr als 10 Prozent.
Werden die vom Gesetzgeber geplanten Maßnahmen daher konsequent umgesetzt, sind Zusatzbeiträge für die BKK Wirtschaft & Finanzen auch 2011 kein Thema.
Die aktuelle Diskussion um die Zukunft einiger Krankenkassen in dauerhaft finanzieller Schieflage beobachtet aber auch er mit Sorge. Mit Blick auf das derzeit in die Medien geratene interne Ranking des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen betont Hansen aber umso deutlicher, dass seine BKK „zu den leistungsfähigsten Krankenkassen Deutschlands gehört. Den aktuellen Geschäftsbericht 2009 finden Sie hier zum Download.