Suche

Meistgelesenes

 

Kassenwechsel

BKK - Klasse Service & Mehr als Leistungen - Für die ganze Familie
vergrößern
Jetzt Mitglied werden - einfach und unkompliziert

Sind Sie Mitglied einer anderen Krankenkasse, können Sie Ihre Mitgliedschaft unter Berücksichtigung einer 18-monatigen Bindungsfrist mit einer Kündigungsfrist von zwei Kalendermonaten zum Monatsende kündigen.

Ihren Aufnahmeantrag können Sie hier als PDF downloaden oder mit Online-Ausfüllhilfe bequem als PDF generieren. Bitte drucken Sie diesen nach Abschluss aller Eingaben aus und senden diesen unterschreiben per Fax oder Post an uns zurück.

Unseren Aufnahmeantrag für Studenten finden Sie hier. Den Antrag für Selbständige & Sonstige freiwillig Versicherte können Sie hier anfordern.

Einen Kündigungsvordruck halten wir hier für Sie zum Download bereit. Sie erhalten innerhalb von 14 Tagen eine Kündigungsbestätigung Ihrer alten Kasse, die wir neben Ihrem Aufnahmeantrag innerhalb der Kündigungsfrist benötigen.

Einen Familienfragebogen zur eventuellen kostenfreien Familienversicherung Ihrer Angehörigen finden Sie hier.  Oder nutzen Sie auch hierzu unsere Online-Ausfüllhilfe.

Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir für Sie. Ihre Mitgliedschaft bei der BKK Wirtschaft & Finanzen beginnt unmittelbar nach Ablauf einer zweimonatigen Kündigungsfrist.

Beispiel:
Bei einer Kündigung im Mai 2012 (Wirkung zum 31. Juli 2012) können Sie zum 1. August 2012 Mitglied der BKK Wirtschaft & Finanzen werden und sofort von allen Regel- und Mehrleistungen profitieren.

Übrigens:
Bei Beginn einer Ausbildung ist für bisher Familienversicherte keine Kündigung der Vorkasse notwendig. Verlangt Ihre bisherige Krankenkasse zukünftig einen Zusatzbeitrag, haben Sie bis zur erstmaligen Fälligkeit ein Sonderkündigungsrecht. Ihre Mitgliedschaft endet auch in diesem Fall mit der normalen Frist von zwei vollen Kalendermonaten zum Ende des Monats. Das Gute für Sie: In diesem Fall müssen Sie den Zusatzbeitrag auch bis zum Ablauf Ihrer Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenkasse nicht zahlen. Gleiches gilt auch bei Erhöhung eines bereits vorhandenen Zusatzbeitrags oder der Verringerung einer Prämienauszahlung. 

Übersicht

News

Neuigkeiten aus der Krankenversicherung

Wir über uns

Individuell, leistungsstark & transparent.

GesundheitOnline

ExpertenChat, Ratgeber, FAQ

searching ...
Bitte warten.
Daten werden geladen...