Personalpraxis - 16.02.2023

Jobsharing - Kompetenz im Doppelpack

Bei der Suche nach Fachkräften punkten Unternehmen heutzutage u. a. mit flexiblen Arbeitszeitmodellen. Eins davon ist das sogenannte Jobsharing, bei dem sich zwei oder mehr Beschäftigte eine Vollzeitstelle teilen. Stimmt die Chemie zwischen beiden, können diese Job-Tandems eine Reihe von Vorteilen bringen.

Wie gestaltet sich das Jobsharing?

Das Modell des Jobsharings (englisch für Arbeitsplatzteilung) wird allmählich beliebter, denn es eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, Fachkräfte für sich zu gewinnen und vorhandenes Know-how im Unternehmen zu halten, wenn sich im privaten Lebensbereich für eine gewisse Zeit andere Prioritäten ergeben. Gründe dafür können z.B. eine notwendige Kinderbetreuung oder Pflegetätigkeit, eine langfristige Weiterbildung oder der Wunsch nach Arbeitszeitverringerung sein. So können auch hoch qualifizierte Personen Teilzeitwünsche umsetzen, ohne ihre Karriere zu gefährden. Zudem steigt die Arbeitszufriedenheit der Beteiligten zumeist deutlich.

Grundvoraussetzung für Jobsharing sind Offenheit, Transparenz und Vertrauen gegenüber dem Jobsharing-Partner, eine ähnliche Arbeitseinstellung sowie die Bereitschaft,  Verantwortung und Erfolge zu teilen und sich an Absprachen zu halten. Optimal ist, wenn sich die Kompetenzen und Interessen der Jobsharenden ergänzen.

Beim Jobsharing legen die Beschäftigten, die sich eine Stelle teilen, eigenverantwortlich fest, an welchen Arbeitstagen sie jeweils wie viele Stunden arbeiten. Auch die Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche in Bezug auf die vom Unternehmen ausgegebenen Ziele werden gemeinsam untereinander aufgeteilt und in einem Arbeitsplan festgehalten, der dann für alle Beteiligten eine rechtsverbindliche Wirkung hat. Dies ist auch der wesentliche Unterschied zwischen Jobsharing und der klassischen Teilzeitstelle, bei der die Beschäftigten i. d. R. voneinander unabhängig sind und sich nicht untereinander absprechen müssen.

Jobsharing kann in verschiedenen Zeitaufteilungen verwirklicht werden. Klassisch wäre die Teilung einer Vollzeitstelle in zwei halbe Stellen. Denkbar wäre aber auch eine Aufteilung einer 100-Prozent-Stelle in 30/70, 40/60 oder 20/80 Prozent. Besonders bei Leitungspositionen sind zudem Aufteilungen einer Über-100-Prozent-Stelle üblich, z. B. in 60/60 oder 70/70 Prozent, um durch Anwesenheits-Überschneidungen eine bessere Kommunikation und Abstimmung der Beteiligten zu gewährleisten.

Praxistipp

Die gesetzlichen Grundlagen zum Jobsharing sind in § 13 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) geregelt. Arbeitgeber sollten darauf achten, in Jobsharing- Arbeitsverträgen die entsprechenden Klauseln zur grundsätzlichen Bereitschaft der Beschäftigten zur Übernahme einer Vertretung einzufügen, um zu gewährleisten, dass bei Krankheit, Urlaub oder dringenden betrieblichen Gegebenheiten auch wirklich eine Vertretung erfolgt.

Geteilte Führungsaufgaben

Das Jobsharing ist besonders für Führungskräfte mit Teilzeitwunsch ein interessantes Arbeitszeitmodell, bei dem trotz verminderter Arbeitszeit auch weiterhin eine Leitungsaufgabe bzw. eine verantwortungsvolle Position wahrgenommen werden kann. Dies betrifft z. B. Stellen, bei denen eine durchgängige Ansprechbarkeit gegeben sein muss, die aber auf verschiedene Personen verteilt werden kann.

So können Führungsaufgaben z. B. projektweise aufgeteilt werden, sodass jeder seine speziellen Schwerpunkte verfolgt und eigene Kompetenzen einbringt. Auch für die Unternehmen ergeben sich Vorteile, wenn das Know-how sowie die Soft Skills der verschiedenen Mitarbeiter in einer Stelle zusammengeführt werden. Auf diese Weise lassen sich Kompetenzen bündeln und Belastungen reduzieren: Zwei Personen bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen ein und tragen z. B. Verantwortung für strategische Entscheidungen, Investitionen, Problemlösungen sowie Mitarbeiterführung.

Praxistipp

Auch für ältere Führungskräfte bringt ein Job-Tandem Vorteile, da sie beim Übergang zum Renteneintritt schrittweise ihre Erfahrungen an ihren Nachfolger weitergeben können.

Jobsharing – Vor- und Nachteile

Jobsharing Vorteile

  • Mehr Flexibilität und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Freizeit/Familie möglich
  • Eigenverantwortliche Arbeitsweise führt zu größerer Zufriedenheit und i. d. R. zu mehr Produktivität
  • Kompetenzen, Kreativität und Motivation steigen – doppeltes Know-how vorhanden
  • Weniger Probleme bei Krankheits- oder Urlaubsvertretungen

Jobsharing Nachteile

  • Erhöhter Verwaltungsaufwand, ggf. rechtliche Nachjustierung bei der Vertragsgestaltung
  • Höhere Gehälter und Lohnnebenkosten für zwei Teilzeitstellen als bei einer Vollzeitstelle
  • Unstimmigkeiten im Job-Tandem können negative Folgen für das gesamte Team und den  Betriebsablauf haben
  • Höherer Aufwand beim Recruiting, geeignete Mitarbeiter müssen gefunden werden
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