Kurz und Knapp - 11.04.2022

Neue Coronaregeln am Arbeitsplatz

Am 19. März 2022 sind die Maskenpflicht am Arbeitsplatz, die Homeoffice-Pflicht sowie die sog. 3G-Regel weggefallen. Arbeitgeber müssen seit dem 20. März 2022 selbst die Gefährdung durch das Corona-Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Dies ergibt sich aus der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis einschließlich 25. Mai 2022 gilt.

Die Arbeitgeber sollen das regionale Infektionsgeschehen bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollen sie beispielsweise weiterhin prüfen, ob sie den Beschäftigten

  • wöchentlich einen Corona-Test anbieten,
  • Schutzmasken bereitstellen oder
  • zum Homeoffice auffordern.

Eine Verpflichtung besteht für Arbeitgeber aber, wenn es um die Impfungen gegen COVID-19 geht. Sie müssen ihren Beschäftigten auch weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.

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