Personalpraxis - 12.12.2022

Trennung im Guten bringt Vorteile

Wenn ein langjähriger Mitarbeiter kündigt und von sich aus das Unternehmen verlassen will, sollten Arbeitgeber und Personalverantwortliche ihn nicht in Unfrieden entlassen. Denn dies muss kein Abschied für immer sein. Was früher undenkbar war, kommt heute häufiger vor: die Rückkehr zum alten Arbeitgeber. Unternehmen sollten sich offen für diese Rückkehrer, die auch Boomerang-Mitarbeiter genannt werden, zeigen und bereits im Vorfeld Wert darauf legen, sich im Guten von ihnen zu trennen.

Positive Trennungskultur wertvoll

Die Gründe, warum jemand zu seinem früheren Arbeitgeber zurückkehren will, sind vielfältig. Häufig ist das sprichwörtliche „Gras auf der anderen Seite“ bei näherer Betrachtung eben doch nicht grüner. Besonders wenn die Trennung einvernehmlich und mit einer positiven Trennungskultur erfolgt ist, bestehen gute Chancen, dass der Mitarbeiter nach dem Ausscheiden noch einmal ins Unternehmen zurückfindet – auch wenn Monate oder gar Jahre dazwischen liegen.

Viele Arbeitgeber empfinden eine eigenmotivierte Kündigung eines Mitarbeiters als Affront, und behandeln ihn schon während der verbleibenden Zeit wie einen „Abtrünnigen“, ignorieren ihn einfach und nehmen die Kündigung ohne Weiteres hin. Dabei wird häufig nicht bedacht, dass eine professionelle und wohlwollende Trennung die Tür zurück ins Unternehmen für diese Mitarbeiter offenhält.

Neben der Einhaltung der formalen Prozesse, wie Beachtung der Kündigungsfristen, zeitnahe Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, Abfindungen etc., ist daher auch ein wertschätzendes Verhalten dem kündigenden Mitarbeiter gegenüber von großer Bedeutung. Dies erleichtert nicht nur die Arbeitsübergabe bzw. die Einarbeitung eines Nachfolgers, sondern ist auch ein positives Signal für die übrige Belegschaft, da es eine positive Trennungskultur vermittelt. Eventuell ist eine Verabschiedungsfeier mit dem Team möglich. Das Unternehmen sollte – wenn dies von beiden Seiten gewollt ist – den Kontakt zum Ex-Mitarbeiter halten und pflegen, z. B. über Social Media oder mit Einladungen zu Betriebsfeiern.

Drei Vorteile von Boomerang-Mitarbeitern

  • Der Rückkehrer kennt das Unternehmen und seine Strukturen und ist meist sofort einsetzbar (kostenund zeitintensive Einarbeitungszeit entfällt häufig).
  • Das Unternehmen kennt den Mitarbeiter, oder auch ehemaligen Azubi, Praktikanten, Werkstudenten, Zeitarbeiter, und weiß in der Regel, worauf es sich einlässt.
  • Oft bringen Boomerang-Mitarbeiter neue Erfahrungen mit, frische Ideen, neue Lösungsansätze und wertvolles Fachwissen – v. a. wenn sie von einem Konkurrenten am Markt zurückkehren.

Praxistipp

Die Vorteile des Boomerang- Effekts treffen in der Regel nicht auf Mitarbeiter zu, denen vom Unternehmen selbst gekündigt wurde, weil sie schlechte Leistungen oder ein grobes Fehlverhalten gezeigt haben.

Exit-Gespräche sinnvoll

Hat sich ein Mitarbeiter dazu entschieden, das Unternehmen zu verlassen, sollte der Vorgesetzte bzw. Personalverantwortliche ein sog. Austritts- oder Exit- Gespräch mit ihm führen. Der beste Zeitpunkt hierfür ist, wenn keine negativen Folgen mehr zu befürchten sind, z. B. wenn das Arbeitszeugnis schon geschrieben und übergeben ist.

In dem Gespräch kann dem kündigenden Mitarbeiter die nötige Wertschätzung entgegengebracht, Dank ausgesprochen und nach den genauen Gründen für den Weggang gefragt werden. So erfährt der Arbeitgeber auch von den Dingen im Unternehmen, die nicht rund laufen und die Unzufriedenheiten schaffen, z. B. im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen, die Work-Life-Balance, das Arbeitsklima sowie auf das eigene Führungsverhalten. Auf diese Weise lassen sich weitere Kündigungen verhindern und notwendige Verbesserungen umsetzen. Am Ende eines solchen Exit-Gesprächs sollte dem Mitarbeiter kommuniziert werden, dass die Tür für eine Rückkehr offensteht.

Praxistipp

Eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts forsa im Auftrag von XING von Januar 2022 hat ergeben: 38 Prozent der Kündigenden geben als Grund für ihre Kündigung die Unzufriedenheit mit der Geschäftsführung an, weitere 30 Prozent Unzufriedenheit mit der direkten Führungskraft. Finanzielle Motive für eine Kündigung haben demnach einen eher untergeordneten Stellenwert.

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