BGM - 11.10.2021

Long-Covid: Das unterschätzte Phänomen

Zahlreiche Menschen leiden auch nach einer überstandenen Corona-Infektion noch längere Zeit oder sogar dauerhaft an den Spätfolgen der Erkrankung, die als „Post-COVID-Syndrom“ oder „Long-COVID-Syndrom“ bezeichnet werden. Betroffene klagen beispielsweise über eine anhaltende Müdigkeit und Erschöpfung, die sie in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und teils auch zu längerer Arbeitsunfähigkeit führen kann.

Leitlinien zu Long-Covid

Viele an SARS-CoV-2 Erkrankte kennen das: Die akute Corona-Infektion ist zwar überstanden, aber der Betroffene fühlt sich nicht gesund. Denn einige Symptome halten sich hartnäckig, wie der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns, Kopfschmerzen, Atembeschwerden, Konzentrationsprobleme und Ängste. Oft wird auch von einer chronischen Müdigkeit und Erschöpfung („Fatigue“) oder von einer Verschlimmerung von Vorerkrankungen berichtet. Bei einigen Betroffenen treten die Symptome erst Wochen oder Monate nach der Corona-Infektion auf, bei anderen ist auch nach Monaten noch keine Verbesserung erkennbar. Halten die Beschwerden länger als vier Wochen an, sprechen Ärzte von einem Long-COVID-Syndrom. Als Post-COVID-Syndrom bezeichnet man Beschwerden, die länger als zwölf Wochen lang andauern (S1-Leitlinie vom 12. Juli 2021). Im Folgenden wird beides kurz als Long- COVID bezeichnen.

Derzeit sind die genauen Ursachen der Erkrankung noch nicht bekannt; Forschungsprojekte hierzu sind gerade erst angelaufen oder noch nicht aussagekräftig. Zudem gibt es bei Long-COVID-Erkrankten kein einheitliches Krankheitsbild, die Symptome (über 200) variieren und sind oft unspezifisch. Auch gibt es noch kein wirksames Medikament zur vollständigen Heilung der Symptome. Einige Long- COVID-Symptome verschwinden nach drei bis sechs Monaten von selbst wieder.

Wer ist von Long-COVID betroffen?

Fachgesellschaften, Patientenverbänden und anderen Experten zusammen entwickelt wurde, wird davon ausgegangen, dass etwa 15 Prozent der mit COVID-19 Infizierten in Deutschland unter Long-COVID leiden, das wären bisher über 550.000 Menschen, davon mehrheitlich Frauen. Häufig sind es Personen, die zuvor schwer an COVID-19 erkrankt waren. So leiden ca. 80 Prozent der stationär behandelten Patienten unter den Spätfolgen. Jedoch sind auch Menschen betroffen, deren Krankheitsverlauf leicht oder symptomlos war: Bei rund einem Drittel der Patienten, die eine Infektion im häuslichen Umfeld auskuriert haben, traten ebenfalls Long-COVID-Symptome auf. So ist vielen Menschen auch gar nicht bewusst, dass sie von Long-COVID betroffen sind, v. a. dann nicht, wenn sie nur eine schwache oder gar symptomlose Corona-Infektion hatten.

Die häufigsten Symptome

  • Atembeschwerden, Luftnot
  • Müdigkeit und Erschöpfung („Fatigue“)
  • Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns
  • Konzentrations- und Gedächtnisprobleme
  • Gleichgewichtsstörungen, Schwindel
  • Nervenstörungen
  • Herz-Kreislauf-Beschwerden
  • Angststörungen, Depressionen
  • Schlafstörungen

Maßnahmen, die helfen

Reha-Maßnahme kann helfen

n wichtiger Baustein, um die Beschwerden so früh wie möglich unter Kontrolle zu bringen, ist eine – möglichst auf Long-COVID-Patienten spezialisierte – Reha-Maßnahme. Dort lernen die Betroffenen, mit den Symptomen besser umzugehen, z. B. durch Entspannungstechniken, Physiotherapie und Bewegung sowie psychotherapeutische Begleitung. Teil der Reha ist auch eine Arbeitsplatzanalyse, um den Erkrankten durch eine passende Wiedereingliederungsmaßnahme den Weg zurück in den Beruf zu erleichtern. Die meisten Berufstätigen können eine Reha-Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung beantragen. Wird die COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall anerkannt, ist die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse zuständig.

Was können Arbeitgeber tun?

Mitarbeiter mit Long-COVID-Symptomen leiden oft sehr unter den Einschränkungen ihrer Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit. Personalverantwortliche sollten zusammen mit den Betroffenen überlegen, wie sich diese trotz Krankheit weiter beruflich betätigen können. Die Arbeit im Homeoffice und flexible Arbeitszeiten könnten eine Möglichkeit sein, zumindest in Teilzeit weiterzuarbeiten. Mitarbeiter mit einer Fatigue sollten vorläufig nicht mit stark termingebundenen Aufgaben betraut werden. Bei einem Mitarbeiter, der mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig krankgeschrieben war, ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vorgeschrieben. Unternehmen sollten ihre Führungskräfte und Personalverantwortlichen für das Thema Long-COVID sensibilisieren.

Praxistipp

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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