Ebenso wie der gesetzliche Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auch die gesetzliche Mindestvergütung für Auszubildende.
Die gesetzliche monatliche Mindestvergütung ist für den Ausbildungsjahrgang 2025 in allen Lehrjahren um etwa 40 Euro pro Monat höher als für den Jahrgang 2024. Die genaue Berechnung der Abstufung ergibt sich aus § 17 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Die gesetzlichen monatlichen Mindestvergütungen für Auszubildende für 2025 (zum Vergleich die Werte für 2024)
2025 | 2024 | |
---|---|---|
1. Ausbildungsjahr | 682 EUR | 649 EUR |
2. Ausbildungsjahr | 805 EUR | 766 EUR |
3. Ausbildungsjahr | 921 EUR | 876 EUR |
4. Ausbildungsjahr | 955 EUR | 909 EUR |
Wurde im anzuwendenden Tarifvertrag eine abweichende Ausbildungsvergütung vereinbart, so hat diese Vorrang.