Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) macht darauf aufmerksam, dass bei einer Gefährdungsbeurteilung auch die Risiken im Hinblick auf Gewalt am Arbeitsplatz zu ermitteln sind. Dies betrifft nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch verbale Übergriffe wie Beleidigungen oder Bedrohungen. Wurde ein Risiko für Gewalt festgestellt, sind passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen, im Betrieb zu implementieren sowie deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.
Folgende Vorgehensweise wird empfohlen: In einem ersten Schritt werden die Arbeitsbedingungen ermittelt, in denen Mitarbeiter von Gewalt betroffen sein können (z. B. Kundenkontakt, Umgang mit Wertgegenständen, Einzelarbeitsplätze). Im zweiten Schritt werden Maßnahmen abgeleitet, um die Gefährdungen zu vermeiden bzw. zu minimieren.