Sozialversicherung - 09.12.2024

Aktuelles zum SV-Meldeportal

Seit Oktober 2023 ist das SV-Meldeportal für alle Arbeitgeber freigeschaltet. Das erste Fazit: Die Anwendung läuft sehr stabil und wird gut angenommen. Inzwischen wurde das Vorgängerangebot sv.net endgültig abgeschaltet und es stehen die ersten Neuerungen im SV-Meldeportal an.

Um den Arbeitgebern den Übergang zum SV-Meldeportal zu vereinfachen, wurde es zeitweise parallel zu sv.net zur Verfügung gestellt. In diesem Zeitraum sollten die Arbeitgeber auf die neue Anwendung umsteigen und ihre Daten übertragen. Dabei wurde bewusst darauf geachtet, die Nutzung von sv.net auch noch über den Jahreswechsel 2023/2024 hinweg zu ermöglichen.

Da es einige Arbeitgeber trotzdem nicht geschafft hatten, bis Februar 2024 den vollständigen Wechsel zu vollziehen, verlängerten die Träger von sv.net dessen Betrieb bis zum 30. Juni 2024. Ende Juni waren dann knapp 500.000 Firmen im SV-Meldeportal registriert und sv.net wurde nach 23 Jahren am 30. Juni 2024 final
abgeschaltet.

Nur noch ein Portal

Arbeitgeber, Selbstständige, Zahlstellen und andere Benutzergruppen können seit dem 1. Juli 2024 nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe nutzen. Über das Registrierungsverfahren und die grundsätzlichen Funktionalitäten haben wir bereits in unserem Artikel „Erste Erfahrungen mit dem SV-Meldeportal“ (BKK Service Ausgabe 6/2023) ausführlich berichtet.

Zum 1. Juli gab es dann neben den gesetzlichen Änderungen eine Neuerung speziell für Arbeitgeber, die das SV-Meldeportal mit mehreren Benutzern bedienen. Administratoren können einzelnen Benutzern den Zugriff auf bereits gültig erteilte Mandatsbetriebsnummern oder die eigene Betriebsnummer beschränken. Die entsprechenden Vorgaben erfolgen über die Firmenverwaltung. Diese Benutzer haben dann nur noch Zugriff auf die Daten der für sie freigegebenen Betriebsnummern.

Seit Anfang September 2024 werden zwei neue Verfahren im SV-Meldeportal angeboten:

  • „Abruf der zuständigen Krankenkasse“ (BUB-Verfahren) und
  • „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ (AZK-Verfahren).

Die Rückmeldungen hierzu erfolgen ab sofort ebenfalls elektronisch im SV-Meldeportal.

Die neue Kostenstruktur

Alle Firmen, die sich bis zum 30. September 2024 im SV-Meldeportal registriert hatten, können die Anwendung bis 31. Dezember 2024 kostenfrei nutzen. Für alle Firmen, die sich seit dem 1. Oktober 2024 registrieren, wird eine Nutzungsgebühr fällig. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich nach der gewählten Nutzungsvariante. Die Nutzungsgebühren (netto) betragen in der Single-Mandanten-Variante (Meldung nur für die eigene Betriebsnummer) 36 EUR und in der Multi-Mandanten-Variante (für beliebig viele Mandate) 99 EUR. Beide Varianten haben eine Laufzeit von drei Jahren.

Innerhalb des Bestellvorgangs bestehen zwei Zahlungsmöglichkeiten: per PayPal oder auf Rechnung (Überweisung). Bei der Zahlung per PayPal besteht sofort Zugriff auf die Meldeformulare. Beim Kauf auf Rechnung muss diese zunächst per Überweisung beglichen werden, bevor das Portal genutzt werden kann. Für zeitkritische, fällige Meldungen wird nach der Bestellung „auf Rechnung“ eine Möglichkeit angeboten, das SV-Meldeportal auch vor Eingang des Rechnungsbetrages vorab zu nutzen.

Lizenz rechtzeitig verlängern

Zum 1. Januar 2025 werden im SV-Meldeportal die gesetzlichen Änderungen umgesetzt. Änderungen in der Verwaltung des SV-Meldeportals sind zum Jahreswechsel nicht geplant. Alle Anwender, die das Meldeportal bislang kostenfrei nutzen, werden Mitte November daran erinnert, rechtzeitig zum 1. Januar 2025 die Verlängerung der dann kostenpflichtigen Nutzung zu beantragen. Firmenadministratoren werden ab diesem Zeitpunkt nach dem Einloggen direkt auf die Zahlungsübersichtsseite geleitet, auf der per Knopfdruck die Verlängerung beantragt werden kann. Auch hierfür stehen die oben beschriebenen Nutzungsvarianten und Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Verlängerung sollte rechtzeitig erfolgen, damit ein lückenloser Zugriff auf das Meldeportal und die zugehörigen Daten gewährleistet ist.

Noch Fragen?

Bei technischen Problemen rund um das SV-Meldeportal hilft der ITSG-Support gern. Fachliche Rückfragen z. B. zum Ausfüllen der Formulare beantworten die Ansprechpartner für Arbeitgeber beim zuständigen Sozialversicherungsträger. Die Kontaktdaten sind in den entsprechenden Formularen angegeben.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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