Seit Oktober 2023 ist das SV-Meldeportal für alle Arbeitgeber freigeschaltet. Das erste Fazit: Die Anwendung läuft sehr stabil und wird gut angenommen. Inzwischen wurde das Vorgängerangebot sv.net endgültig abgeschaltet und es stehen die ersten Neuerungen im SV-Meldeportal an.
Um den Arbeitgebern den Übergang zum SV-Meldeportal zu vereinfachen, wurde es zeitweise parallel zu sv.net zur Verfügung gestellt. In diesem Zeitraum sollten die Arbeitgeber auf die neue Anwendung umsteigen und ihre Daten übertragen. Dabei wurde bewusst darauf geachtet, die Nutzung von sv.net auch noch über den Jahreswechsel 2023/2024 hinweg zu ermöglichen.
Da es einige Arbeitgeber trotzdem nicht geschafft hatten, bis Februar 2024 den vollständigen Wechsel zu vollziehen, verlängerten die Träger von sv.net dessen Betrieb bis zum 30. Juni 2024. Ende Juni waren dann knapp 500.000 Firmen im SV-Meldeportal registriert und sv.net wurde nach 23 Jahren am 30. Juni 2024 final
abgeschaltet.
Nur noch ein Portal
Arbeitgeber, Selbstständige, Zahlstellen und andere Benutzergruppen können seit dem 1. Juli 2024 nur noch das SV-Meldeportal als Ausfüllhilfe nutzen. Über das Registrierungsverfahren und die grundsätzlichen Funktionalitäten haben wir bereits in unserem Artikel „Erste Erfahrungen mit dem SV-Meldeportal“ (BKK Service Ausgabe 6/2023) ausführlich berichtet.
Zum 1. Juli gab es dann neben den gesetzlichen Änderungen eine Neuerung speziell für Arbeitgeber, die das SV-Meldeportal mit mehreren Benutzern bedienen. Administratoren können einzelnen Benutzern den Zugriff auf bereits gültig erteilte Mandatsbetriebsnummern oder die eigene Betriebsnummer beschränken. Die entsprechenden Vorgaben erfolgen über die Firmenverwaltung. Diese Benutzer haben dann nur noch Zugriff auf die Daten der für sie freigegebenen Betriebsnummern.
Seit Anfang September 2024 werden zwei neue Verfahren im SV-Meldeportal angeboten:
- „Abruf der zuständigen Krankenkasse“ (BUB-Verfahren) und
- „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ (AZK-Verfahren).
Die Rückmeldungen hierzu erfolgen ab sofort ebenfalls elektronisch im SV-Meldeportal.
Praxistipp:
Weitere Informationen bietet das SV-Meldeportal, im Bereich „Anleitung zur Abgabe und zum Empfang von Meldungen“ steht ein Video zur Verfügung.
Die neue Kostenstruktur
Alle Firmen, die sich bis zum 30. September 2024 im SV-Meldeportal registriert hatten, können die Anwendung bis 31. Dezember 2024 kostenfrei nutzen. Für alle Firmen, die sich seit dem 1. Oktober 2024 registrieren, wird eine Nutzungsgebühr fällig. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich nach der gewählten Nutzungsvariante. Die Nutzungsgebühren (netto) betragen in der Single-Mandanten-Variante (Meldung nur für die eigene Betriebsnummer) 36 EUR und in der Multi-Mandanten-Variante (für beliebig viele Mandate) 99 EUR. Beide Varianten haben eine Laufzeit von drei Jahren.
Innerhalb des Bestellvorgangs bestehen zwei Zahlungsmöglichkeiten: per PayPal oder auf Rechnung (Überweisung). Bei der Zahlung per PayPal besteht sofort Zugriff auf die Meldeformulare. Beim Kauf auf Rechnung muss diese zunächst per Überweisung beglichen werden, bevor das Portal genutzt werden kann. Für zeitkritische, fällige Meldungen wird nach der Bestellung „auf Rechnung“ eine Möglichkeit angeboten, das SV-Meldeportal auch vor Eingang des Rechnungsbetrages vorab zu nutzen.
Lizenz rechtzeitig verlängern
Zum 1. Januar 2025 werden im SV-Meldeportal die gesetzlichen Änderungen umgesetzt. Änderungen in der Verwaltung des SV-Meldeportals sind zum Jahreswechsel nicht geplant. Alle Anwender, die das Meldeportal bislang kostenfrei nutzen, werden Mitte November daran erinnert, rechtzeitig zum 1. Januar 2025 die Verlängerung der dann kostenpflichtigen Nutzung zu beantragen. Firmenadministratoren werden ab diesem Zeitpunkt nach dem Einloggen direkt auf die Zahlungsübersichtsseite geleitet, auf der per Knopfdruck die Verlängerung beantragt werden kann. Auch hierfür stehen die oben beschriebenen Nutzungsvarianten und Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Verlängerung sollte rechtzeitig erfolgen, damit ein lückenloser Zugriff auf das Meldeportal und die zugehörigen Daten gewährleistet ist.
Wichtig:
Alle Anwender haben für den kostenfreien Nutzungszeitraum automatisch Zugriff auf die Multi-Mandanten-Variante erhalten. Sind bereits Mandate angelegt und sollen diese auch im neuen Nutzungszeitraum weiterhin zur Verfügung stehen, muss bei der Verlängerung unbedingt die „Multi- Mandanten-Variante“ gewählt werden. Bei der Auswahl „Single-Mandanten-Variante“ werden ansonsten alle bestehenden Mandate mit den eventuell gespeicherten Daten gelöscht.
Noch Fragen?
Bei technischen Problemen rund um das SV-Meldeportal hilft der ITSG-Support gern. Fachliche Rückfragen z. B. zum Ausfüllen der Formulare beantworten die Ansprechpartner für Arbeitgeber beim zuständigen Sozialversicherungsträger. Die Kontaktdaten sind in den entsprechenden Formularen angegeben.
Top 10 der technischen Fragen zum SV-Meldeportal
Muss ich mich selbst registrieren, wenn mein Steuerberater im SV-Meldeportal ein Mandat auf meine Firma beantragen will?
Nein. Ihr Steuerberater kann ein Mandat auf Ihre Firma beantragen, auch wenn Sie nicht selbst registriert sind. Sie erhalten zur Freigabe des Mandats ein Schreiben auf dem Postweg. Dieses können Sie Ihrem Steuerberater geben, ohne selbst registriert zu sein.
Wie kann ich die Ausfüllhinweise deaktivieren?
Deaktivieren Sie unter „Meine Daten“ – „Einstellungen“ das Häkchen bei „Ausfüllhinweise“.
Warum wird der Freischaltcode per Post versendet und nicht per Mail?
Der Postweg hat das erforderliche Sicherheitsniveau nach den verbindlichen Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), andere Zustellungswege erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Was passiert, wenn ich bei der Registrierung auf „Ich möchte nur eine Zahlstellen- oder gesonderte Absendernummer beantragen“ klicke?
Wenn Sie Zugriff auf alle Formulare brauchen, wählen Sie unbedingt „Unternehmen neu registrieren“.
Kann ich für meine Zahlstellen-Betriebsnummer auch Meldungen über das SV-Meldeportal abgeben?
Ja. Sie müssen dazu ein Mandat auf Ihre Zahlstellen-Betriebsnummer beantragen.
Kann ich das SV-Meldeportal als Archiv nutzen?
Die Nutzung des SV-Meldeportals entbindet Sie nicht von der Archivierungspflicht als Arbeitgeber. Speichern Sie wichtige Nachweise immer gesondert in Ihren Unterlagen.
Wo kann ich die Formularfelder mit einem Schloss ändern?
Diese Daten sind Basisstammdaten. Firmen-Basisstammdaten können Sie nur ändern, indem Sie über „Verwaltung“ – „Firma“ – „Firmendaten verwalten“ die „Basisdaten bearbeiten“. Mitarbeiter-Basisstammdaten können Sie nur ändern, indem Sie über „Verwaltung“ – „Mitarbeiterverwaltung“ – „Mitarbeiterliste“ den betreffenden Mitarbeiter anwählen und das Menü „Basisdaten bearbeiten“ öffnen.
Kann ich Daten aus meinem Lohnabrechnungsprogramm ins SV-Meldeportal übertragen?
Das SV-Meldeportal hat keine Schnittstelle zur Übertragung. Die Verwendung einer Schnittstelle ist zudem den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 28b SGB IV, Ziffer 4 vom 26. Juni 2024 folgend durch die Nutzungsbedingungen des Portals ausgeschlossen. Sie müssen die Daten also manuell neu erfassen.
Meine Firmenadresse aus der Registrierung stimmt nicht mehr – kann ich mich trotzdem registrieren?
Sie können in der Registrierung eine alternative Adresse angeben, an die die ITSG den Freischaltcode versendet. Geben Sie nach der Registrierung unbedingt das Formular „Datensatz zur Betriebsdatenpflege“ ab.
Kann ich eine Meldung aus sv.net über das SV-Meldeportal stornieren?
Ja. Die „Datensatz-ID der Ursprungsmeldung“ müssen Sie manuell in das entsprechende Eingabefeld im Formular übertragen.