Bereits im November 2024 wird mit der Vergabe der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) begonnen. Vergabe und Mitteilung an alle wirtschaftlich Tรคtigen erfolgen in mehreren Stufen bis Ende 2026.
Die W-IdNr. nach der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung (WIdV) ist ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal aller wirtschaftlich Tรคtigen fรผr Steuerzwecke dienen (ยง 139a Abs. 3 Abgabenordnung โ AO). Sie betrifft Unternehmen aller Rechtsformen und soll die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tรคtigen und Behรถrden sowie der Behรถrden untereinander vereinfachen. Gleichzeitig ist sie die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer nach dem Unternehmensbasisdatenregister, durch die die elektronische Datenverarbeitungen registerรผbergreifend verbessert wird.
Wirtschaftlich Tรคtige sind:
- natรผrliche Personen, die wirtschaftlich tรคtig sind,
- juristische Personen und
- Personenvereinigungen.
Der Begriff โwirtschaftlich tรคtige Personenโ bezieht sich z. B. auf alle Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, insbesondere auf als Unternehmer tรคtige Personen bzw. -vereinigungen, auch auf Vereine. Nicht gemeint sind z. B. Personen mit bloรen privaten Vermietungseinkรผnften oder Arbeitnehmer, die nebenberuflich einen Minijob ausรผben.
Sind natรผrliche Personen wirtschaftlich tรคtig, erhalten sie zusรคtzlich zur persรถnlichen Steueridentifikationsnummer eine W-IdNr., sodass der betriebliche Bereich eindeutig von der privaten Sphรคre getrennt werden kann.
Hinweis:
Die W-IdNr. bleibt fรผr die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tรคtigkeit unverรคndert bestehen, auch bei Adress- oder Namensรคnderungen. In ihr sind weder persรถnliche bzw. betriebliche Daten noch Daten des zustรคndigen Finanzamts verschlรผsselt.
Zweck und Angabe der W-IdNr.
Sobald ein Gesetz deren Angabe vorschreibt, mรผssen wirtschaftlich Tรคtige ihre W-IDNr. in Dokumenten und Formularen eintragen. Das kรถnnte z. B. bei der Beantragung von Fรถrdermitteln, der Abwicklung von Handelsgeschรคften oder bei statistischen Erhebungen der Fall sein.
Aufbau der W-IdNr.
Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben โDEโ und neun Ziffern. Bei wirtschaftlich Tรคtigen, die bereits eine Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) haben, bildet deren Ziffernfolge die neunstellige Basis der W-IdNr.
Fรผr die eindeutige Identifizierung im Besteuerungsverfahren wird jedem wirtschaftlich Tรคtigen fortlaufend fรผr jede einzelne seiner wirtschaftlichen Tรคtigkeiten ein Unterscheidungsmerkmal zugeordnet. Jedes vergebene Unterscheidungsmerkmal ist mit einer Steuernummer verknรผpft, mit welcher der Betrieb oder die Betriebsstรคtte beim zustรคndigen Finanzamt gefรผhrt wird. Eine W-IdNr. mit Unterscheidungsmerkmal sieht wie folgt aus:

Vergabeverfahren in Etappen
Die W-IdNr. wird stufenweise durch das Bundeszentralamt fรผr Steuern (BZSt) vergeben.
Stufe 1:
Wirtschaftlich Tรคtigen wird eine W-IdNr. zunรคchst mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 zugeordnet, wenn sie zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklรคrung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach ยง 19 UStG sind. Die Vergabe beginnt voraussichtlich ab November 2024.
Stufe 2:
An wirtschaftlich Tรคtige, die die Voraussetzungen der Stufe 1 nicht erfรผllen, wird die W-IdNr. mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 voraussichtlich ab dem 3. Quartal 2025 vergeben.
Stufe 3:
Sofern mehrere wirtschaftliche Tรคtigkeiten ausgeรผbt werden, vergibt das BZSt hierfรผr ab 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale.
Die Mitteilung der W-IdNr. erfolgt durch:
- รffentliche Mitteilung im Bundessteuerblatt fรผr wirtschaftlich Tรคtige, die bereits รผber eine USt-IdNr. verfรผgen, ab wann die W-IdNr. zu verwenden ist โ eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. erfolgt nicht, da diese aus der USt.-IdNr. abgeleitet werden kann.
- Mitteilung รผber ELSTER fรผr wirtschaftlich Tรคtige, die รผber keine USt-IdNr. verfรผgen. Hierfรผr ist ein ELSTER-Nutzerkonto erforderlich.
Eine Mitteilung der W-IdNr. per E-Mail oder Telefon ist aus datenschutzrechtlichen Grรผnden nicht mรถglich.
Wichtig:
Ein Antrag auf Vergabe der W-IdNr. ist weder notwendig noch mรถglich.
Kein Ersatz der USt-IdNr.
Die W-IdNr. ersetzt nicht die USt-IdNr.! Unternehmen, die innergemeinschaftlich grenzรผberschreitend tรคtig sind, verwenden die USt-IdNr. wie gewohnt weiter. Eine USt-IdNr. muss im Gegensatz zur W-IdNr. beantragt werden.
Steuernummer und Steuer-IdNr. bleiben
Die Steuernummer bleibt auch nach Einfรผhrung der W-IdNr. bestehen. Steuererklรคrungen sowie die bei den Landesfinanzbehรถrden oder beim BZSt einzureichenden Vordrucke bzw. Meldungen sind zunรคchst wie gewohnt mit der Steuernummer abzugeben. Sie werden nach und nach um die Angabe der W-IdNr. erweitert.
Bis zum 31. Dezember 2026 ist die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen Vordrucken nicht verpflichtend. Auch ein zur Mitteilung gesetzlich verpflichteter Dritter kann bis Ende 2026 statt der W-IdNr. des Steuerpflichtigen weiterhin dessen Steuernummer angeben. Bis Anfang 2027 sollten Briefbรถgen und Rechnungsvordrucke dann um die W-IdNr. ergรคnzt werden.
Die Identifikationsnummer (IdNr.), die jeder natรผrlichen Person in Deutschland zugeteilt wird, bleibt auch nach Einfรผhrung der W-IdNr. erhalten. Die neue W-IdNr. wird nur im Falle einer wirtschaftlichen Tรคtigkeit zusรคtzlich vergeben.
Praxistipp:
Das BZSt hat Informationen zur Vergabe der W-IdNr. verรถffentlicht.
Fragen und Antworten zur W-IdNr. sind hier zu finden.