Bonusprogramme ab 2021 mit zwei Stufen

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Die Bonusprogramme gesetzlicher Krankenkassen werden sich zum 1. Januar 2021 verändern. Grundlage ist eine vom Gesetzgeber vorgenommene Unterteilung der Voraussetzungen in zwei Gruppen.

Während die Teilnahme an Leistungen zur Früherkennung oder Vermeidung von Krankheiten künftig von jeder Krankenkasse – auch einzeln – zu bonieren ist, bleibt es den Krankenkassen frei, weitergehende Boni für verhaltensbezogene Maßnahmen wie der Teilnahme an Gesundheitskursen
oder eine aktive Mitgliedschaft im Sportverein/Fitnesstudio vorzusehen.

Die BKK W&F wird hiervon Gebrauch machen und auch weiterhin attraktive Programme anbieten. Wir informieren ausführlich, sobald die notwendige Genehmigung durch das Bundesamt für soziale Sicherheit (BAS) als Aufsichtsbehörde vorliegt.

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