Entsendungen ins europäische Ausland

Frau steht bei Zug

Die A1-Bescheinigung dient bei einem Arbeitseinsatz im europäischen Ausland als Nachweis dafür, dass in Deutschland aufgrund der Beschäftigung ein Versicherungsschutz besteht und keine Schwarzarbeit vorliegt. Seit Jahresbeginn ist die Zahl der Anträge stark angestiegen – gleichzeitig aber auch die Unsicherheit, wann eine A1-Bescheinigung tatsächlich notwendig ist.

Das Titelthema der aktuellen Ausgabe des BKK Service für Arbeitgeber befast sich ausführlich mit diesem Thema. Darüber hinaus liefert die Redaktion unseres Partners MBO Verlag Hintergründe zur arbeitsrechtlichen Behandlung von Reisezeiten und liefert Impulse für einen Einstieg in die betriebliche Gesundheitsförderung.

Diese und weitere aktuelle Informationen aus der Praxis finden Personalverantwortliche wie gewohnt unter HTTP://BKKWF.MBO-EMAGAZIN.DE.

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