Bekanntmachung: Sozialversicherungswahlen 2023

Betriebsratswahl Stimmabgabe ohne Wahlumschlag

Gesetzliche Kranken- und Pflegekassen, wie auch die BKK W&F und dessen Pflegekasse sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Der Verwaltungsrat der Kranken- und Pflegekassen ist das Kontrollgremium und wird alle sechs Jahre über die Sozialversicherungswahlen gewählt. Diese Wahlen nennt man auch Sozialwahl, dabei wählen Versicherte und Arbeitgeber der Kranken- und Pflegekasse ihre Vertreter in den Verwaltungsrat.

Bei der BKK W&F unterbleibt diese Wahlhandlung und es findet eine Friedenswahl statt, da für die BKK W&F nur je eine gültige Vorschlagsliste eingereicht wurde, auf der insgesamt nicht mehr Bewerber benannt wurden als Mitglieder des Verwaltungsrates zu wählen sind.

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