Ab dem 15. Januar 2025 ist es so weit: Dann wird die neue elektronische Patientenakte, – die ePA für alle – Teil der Regelversorgung und für gesetzlich Versicherte automatisch angelegt.
Bislang mussten Patientinnen und Patienten die ePA individuell bei ihrer Krankenkasse beantragen, was aber nicht zum gewünschten vom Gesetzgeber gewünschten flächendeckenden Akzeptanz in der Bevölkerung geführt hat.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten über die ePA zu informieren. Wenn Versicherte keine ePA wünschen, können sie bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Nutzung ihrer Digitalakte oder gegen die ihrer mitversicherten Kinder einlegen. Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können eigenständig über die Nutzung ihrer elektronischen Patientenakte entscheiden.
Versicherte der BKK W&F erhalten dazu in den kommenden Wochen bis Ende November nach und nach eine schriftliche Informationen mit der Post. Alles Wissenswerte zur ePA ist schon jetzt hier zu finden: