Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld auch 2022

Familienfreundliche Maßnahmen

Am 23.11.2021 wurde das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch Artikel 5 werden Regelungen zum Kinderkrankengeld des Jahres 2021 auch im Kalenderjahr 2022 fortgeführt.

Der Anspruch wurde seit Beginn der Pandemie mehrfach ausgeweitet:

  • Er beträgt und verlängert bis zum 31.12.2022 – pro Elternteil und Kind auf 30 Tage und damit für Elternpaare pro Kind auf 60 Tage. Auch für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch pro Kind von 30 auf nun 60 Tage. Bei mehreren Kindern gilt ein Anspruch von maximal 65 Tagen, bei allein Erziehenden maximal 130 Tage.
  • Bis zum 19.03.2022 verlängert besteht er zudem auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde.  

Mehr Informationen finden Sie unter Leistungen/Kinderkrankengeld/.

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