Neuerungen beim Kassenwahlrecht

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Das Krankenkassenwahlrecht wird zum 1. Januar 2021 grundlegend reformiert. Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse dann deutlich einfacher und schneller wechseln als bisher, aber auch für Arbeitgeber ergeben sich Änderungen.

Das Titelthema der aktuellen Ausgabe des BKK Service für Arbeitgeber befasst sich ausführlich mit diesem Thema. Darüber hinaus liefert die Redaktion unseres Partners MBO Verlag Hintergründe zu den arbeitsrechtlichen Besonderheiten bei Berufsstartern und der Wichtigkeit einer Grippeimpfung in dieser so besonderen Zeit.

Diese und weitere aktuelle Informationen aus der Praxis finden Personalverantwortliche wie gewohnt unter http://bkkwf.mbo-emagazin.de.

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