Vielleicht haben Sie es schon gelesen: das Gesundheitsministerium hat die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages in der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2023 am 1. November 2022 auf 1,6 Prozent (+0,3 Prozent) festgelegt.
Da es sich um einen rechnerischen Wert für die gesamte Gesetzliche Krankenversicherung handelt, hat er keine Auswirkungen auf den tatsächlichen Zusatzbeitrag der einzelnen Krankenkassen. Der Zusatzbeitrag einer einzelnen Krankenkasse basiert auf der Deckungslücke der zu wartenden Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds und den voraussichtlichen Ausgaben der eigenen Versicherten. Als Einnahme darf der Zusatzbeitrag dabei nur das durchschnittlichen Einkommen aller gesetzlich versicherten Mitglieder berücksichtigen.
Für die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN (BKK W&F) bedeutet dies:
- Zur Deckung der voraussichtlichen Ausgaben haben wir anstelle der traditionell überdurchschnittlichen Finanzkraft unserer Mitglieder mit dem -niedrigeren- bundesweiten Durchschnitt zu planen.
- Über die durchschnittliche Finanzkraft hinausgehende Beiträge unserer Mitglieder aus dem Zusatzbeitrag erhalten Krankenkassen mit unterdurchschnittlichem Einkommensniveau – auch wenn diese dadurch einen geringeren Zusatzbeitrag als die BKK W&F anbieten können.
Für Mitglieder der BKK W&F bedeutet dies:
- Um alle Ausgaben des Jahres 2023 zu decken, basiert der vom Verwaltungsrat am 8.12.2022 festgestellte Haushaltsplan der BKK W&F ab dem 1.1.2023 auf einem Zusatzbeitrag in Höhe von 1,69 Prozent (+0,3 Prozent).
- Die Genehmigung durch das Bundesamt für soziale Sicherung liegt seit dem 20.12.2022 vor.
Hinweise:
- Alle Mehrleistungen der BKK W&F bleiben weiterhin unverändert erhalten.
- Bei einem Gehalt in Höhe von 3.000 Euro liegt die Mehrbelastung eines Mitglieds in Euro und Cent bei 4,50 Euro monatlich. Dieser Betrag steigt für Beschäftigte auf maximal 7,50 Euro an (zuzüglich Effekt der generell steigenden gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze von 4837,50 auf 4987,50 im Jahr 2023). Informationen für Selbständige und andere Personengruppen finden Sie unter den weiteren Infos.
- Mitglieder, die ihre Beiträge direkt an die BKK W&F zahlen, erhalten wie gewohnt noch einen detaillierten Beitragsbescheid. Arbeitgeber, Rentenversicherung und andere Beiträge tragende oder –zahlende Stellen werden automatisch informiert. Da der Gesetzgeber die postalische Hinweispflicht auf Beitragsanpassungen für alle Krankenkassen bis zum 30.06.2023 ausgesetzt hat, wird darüber hinaus kein gesondertes Schreiben verschickt.
- Auch wenn Sie noch nicht länger als 12 Monate bei der BKK W&F versichert sind, haben Sie nach dieser ersten Anpassung seit 01.01.2019 ein Sonderkündigungsrecht und damit die Möglichkeit, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Dieses Wahlrecht wird seit dem 1.1.2021 ausschließlich durch eine Wahlerklärung gegenüber der neuen Krankenkasse ausgelöst. Eine Aufzählung der Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie unter www.gkv-zusatzbeitraege.de. Erläuterung: sich zum Jahreswechsel ändernde Beitragssätze sind dort erst ab 1.1.2023 sichtbar.