37. Satzungsnachtrag genehmigt

Unternehmen


Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat als zuständige Aufsichtsbehörde den 37. Nachtrag zur Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN – beschlossen vom Verwaltungsrat am 8. Dezember 2020 – mit Datum vom 26. Januar 2021 gemäß § 195 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V in Verbindung mit § 90 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches IV genehmigt. 

 Die vollständige überarbeitete Satzung finden Sie unter Downloads.

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