38. Satzungsnachtrag

Unternehmen


Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat den 38. Nachtrag zur Satzung der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN am 23. November 2021 mit Ausnahme der Absätze V, VI, VII, XXI, XXII, sowie in Absatz XVIII der Worte “und sind an eine ungekündigte Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung geknüpft” und insoweit Absatz XXVI gemäß § 195 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches V in Verbindung mit § 90 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches IV genehmigt. 

Die vollständige und entsprechend überarbeitete Satzung finden Sie unter Downloads.

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