Wer bei einem Arztbesuch feststellt, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) noch zu Hause liegt oder sich nicht einlesen lässt, verfällt bisher oft in Hektik: bei der Krankenkasse anrufen und um eine schriftliche Bestätigung per Fax bitten war hier (viel zu) lange Standard. Bereits seit einiger Zeit bietet die BKK W&F Versicherten zumindest die Möglichkeit, in der App der Online-Geschäftsstelle (OGS) eigenständig ein entsprechendes Dokument zu erzeugen. Durch die Einführung der elektronischen Ersatzbescheinigung (eeb) ergeben sich aber nun deutlich schnellere Möglichkeiten.
Die elektronische Ersatzbescheinigung – zwei neue Wege
Versicherte der BKK W&F haben seit Kurzem die Möglichkeit, die eeb in der App der Online-Geschäftsstelle (OGS) anzufordern. Dafür ist lediglich ein QR-Code zu scannen, den die Arztpraxen künftig gut sichtbar in der Nähe der Anmeldung aushängen werden. Er enthält die sogenannte KIM-Adresse der Praxis. KIM steht dabei für den elektronischen Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) , über den die BKK W&F Daten gesichert an eine Praxis übermitteln kann, die dort wiederum direkt im Praxisverwaltungssystem eingehen.
Während dieses Verfahren seit dem 1. Juli Pflicht ist (nur für Zahnarztpraxen gilt diese noch nicht), können Praxen über einen zweiten Weg auch ohne App die elektronische Ersatzbescheinigung über KIM bei der jeweiligen Krankenkasse anfordern. Voraussetzung für dieses bereits seit Ende 2024 mögliche aber in den letzten Wochen für ein Sicherheitsupdate ausgesetzte Verfahren ist, dass die Zustimmung des Versicherten im Praxisverwaltungssystem dokumentiert wird. Da dieses Verfahren für die Praxen freiwillig ist, wird es aktuell aber noch nicht flächendeckend angeboten.
Wer nicht auf Papierkram verzichten möchte, für den bleiben papiergebundene Bescheinigung weiterhin möglich. Die Erzeugung eines PDF-Dokuments ist daher auch weiterhin Bestandteil der App der Online-Geschäftsstelle (OGS).


