Die monatliche Grundpauschale ist die Basis für die finanziellen Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen. Das Bundesamt für soziale Sicherung teilt diese jeweils Mitte November für das Folgejahr mit.
Die monatliche Grundpauschale für das Jahr 2022 beträgt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen 304,95 € für das Jahr 2023 beläuft sie sich auf
318,49 € je Versicherten.
Nach § 36 Abs. 3 RSAV müssen die Krankenkassen ihren Versicherten die Höhe dieser Grundpauschale mitteilen.