Zusatzbeitrag

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Der Haushaltsplan 2024 basiert auf einem Zusatzbeitrag in Höhe von 1,99 Prozent (+0,3 Prozent). Mehr zu den Hintergründen der Anpassung finden Sie in unseren Magazin revista.

Die Leistungsstärke der BKK W&F bleibt wie gewohnt unverändert.

Lohn/Gehalt oder gesetzliche Rente

0,1 Prozent mehr oder weniger stehen bei einem Gehalt oder einer gesetzlichen Rente von 3.000 Euro monatlich durch die 50%-ige Beteiligung des Arbeitgebers für einen Unterschiedsbetrag von 1,50 Euro. Größer als 2,59 Euro wird dieser Unterschied auch bei höherem Gehalt oder einer Rente durch die Beitragsbemessungsgrenze (2024: 5.175,00 Euro) nicht.

Einkommen & Versorgungsbezüge

Tragen Sie den Zusatzbeitrag vollständig selbst, beispielsweise als Selbständiger oder bei einem Versorgungsbezug, wirken sich 0,1 Prozent mehr oder weniger bei einem Einkommen/Bezug von 3.000 Euro mit etwa 3 Euro monatlich aus.

Ja, der Arbeitgeber trägt die Hälfte des (bis 2018 allein vom Mitglied getragenen) Zusatzbeitrags. Dies gilt auch für Renten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Für einige Personengruppen gilt nicht der Zusatzbeitragssatz der eigenen Krankenkasse, sondern der vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz. Dies betrifft Versicherte, deren Beiträge von Dritten getragen werden, beispielsweise Bezieher von Arbeitslosengeld II. Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld I hat die Höhe des Zusatzbeitrags keine Bedeutung. Die Agentur für Arbeit übernimmt hier den Beitrag unabhängig von der Höhe des Zusatzbeitrags der Krankenkasse. Mehr Information dazu finden Sie in der Rubrik SONSTIGE PFLICHTVERSICHERTE.

Die Beiträge von Studierenden werden bei jeder Krankenkasse auf Basis des BaföG-Bedarfssatzes und eines um 30 Prozent vergünstigten Beitragssatzes ermittelt. Größere Beitragsunterschiede sind durch die geringe Bemessungsgrundlage daher nicht möglich.

Ja. Es werden alle Beiträge für eine gesetzliche Krankenversicherung angesetzt. Hierzu gehört auch der Zusatzbeitrag.

Wer durch einen Wechsel weniger für die Krankenversicherung zahlt, muss zudem einen höheren Bruttolohn versteuern. Das frisst einen kleinen Teil der erhofften Ersparnis wieder auf. Ein Vergleich der Leistungen lohnt sich daher mehr denn je.

Nein. Damit unterschiedliche Einkommensstrukturen der Mitglieder nicht zu Nachteilen führt, gibt es einen vollständigen Einkommensausgleich, auch wenn finanzschwächere Krankenkassen dadurch Vorteile in Form günstiger Beiträge erzielen können.

Der Zusatzbeitragssatz der BKK W&F basiert daher nicht -wie der Name eigentlich suggiert- auf dem überdurchschnittlichen Einkommen unserer Mitglieder, sondern auf dem durchschnittlichen Einkommen aller Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen.

Ãœber den Durchschnitt hinausgehende Zahlungen unserer Mitglieder kommen nicht der BKK W&F zu Gute, sondern werden automatisch an Krankenkassen mit unterdurchschnittlichem Einkommensniveau weitergeleitet .

Jede gesetzliche Krankenkasse kalkuliert daher die Höhe des Zusatzbeitrages so, dass auf Basis des durchschnittlichen Einkommens aller gesetzlich Versicherten die Ausgaben der eigenen Mitglieder gedeckt werden.