BGM bedeutet “Betriebliches Gesundheitsmanagement” und ist ein Managementsystem für gesetzliche und freiwillige Leistungen für die Gesundheit der Mitarbeitenden im Betrieb.
Das BGM verknüpft Arbeitsschutz – Sicherheit und Gesundheit (Arbeitsschutzgesetz, ASiG, SGB VII, BetrVG, BPersVG und Landespersonalvertretungsgesetze) und das betriebliche Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) miteinander. Dies ist für den Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend.
Das BGM kann freiwillig durch den Arbeitgeber mit medizinische Leistungen zur Prävention (§ 14 SGB VI) sowie betriebliche Gesundheitsförderung = BGF (Krankenkassen unterstützen nach §§ 20b und c SGB V) ergänzt werden.
Krankenkassen unterstützen Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung aus den Handlungsfeldern des Leitfaden Prävention: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress-und Ressourcenmanagement sowie Suchtmittelkonsum. Ziel ist die Implementierung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses.