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Häufig gestellte Fragen

Eine Pflichtmitgliedschaft endet aus rechtlichen Gründen nicht automatisch mit dem Ende einer Beschäftigung. Bitte senden Sie uns daher neben einer formlosen Austrittserklärung einen geeigneten Nachweis Ihrer privaten Folgeversicherung, damit wir Ihre Mitgliedschaft beenden können.

Immer mehr Unternehmen greifen heute auf zeitlich befristete Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Kräften zurück. Da die Pflichtmitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse rechtlich im Anschluss nicht automatisch endet, senden Sie uns bitte

  • eine formlose Austrittserklärung mit dem konkreten Datum Ihrer Rückkehr/ dem Verzug ins Ausland,
  • Kopien amtlicher Ausreisebestätigungen oder sonstiger Nachweise und
  • den Nachweis einer Folgekrankenversicherung

Gut zu wissen: Liegen zwischen dem Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland und der tatsächlichen Ausreise weniger als 4 Wochen, sind für diesen Zeitraum keine Beiträge zu zahlen.

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