Bonus program for children and young people

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An diesen Programmen teilnehmen können Versicherte von zwei bis 17 Jahren. Prämiert werden dabei bestimmte Maßnahmen

  • zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten und
  • als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens.

Häufig gestellte Fragen

In Stufe I werden ab 1.1.2026 Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten boniert (Einzelheiten zum Programm bis 31.12.2025 finden Sie im PDF zum Bonus 2025):

  1. Vollständige Teilnahme an allen im Jahr möglichen Kinderuntersuchungen:
    U7, U7a, U8, U9, U10, U11, J1 und J2.
  2. Nachweis von Schutzimpfungen
    Vollständige Grundimmunisierung, Auffrischung oder Standard-Impfung. Ein bereits bestehender Impfstatus führt nicht zu einem Bonus.
  3. Vollständige Nutzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen:
    Zweimal im Jahr (= einmal je Kalenderhalbjahr)
  4. Nachweis einer professionellen Zahnreinigung in einer Zahnarztpraxis

Durch Stufe II kommen folgende Voraussetzungen als Nachweis gesundheitsbewussten Verhaltens hinzu:

  1. Teilnahme an einem qualifizierten Entwicklungsprogramm im Präventionshandlungsfeld Bewegung:
    z.B. Kinderturnen, Babyschwimmen, Eltern-Kleinkind-Kurse
  2. Teilnahme an einer Sportveranstaltung
  3. Teilnahme an Gesundheitskurs oder Kompaktprogramm
  4. Aktives Mitglied in einem Sportverein
  5. Aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio (ab dem 15. Lebensjahr möglich)

Kinder und Jugendliche erhalten für jede nachgewiesene Maßnahme aus den Bonusstufen 1 und 2 einen Betrag von 20 Euro als Prämie.

Möchten Sie die Nachweise postalisch einreichen, nutzen Sie bitte den hier herunterladbaren BKK Bonusnachweis. Dort finden die jeweiligen Leistungserbringer – beispielsweise ärztliche Praxen – entsprechende Felder, mit denen die Maßnahmen dokumentiert werden (Eigenbestätigungen reichen nicht aus). Alternativ steht Ihnen in unserer OGS-App auch ein Bonusprogramm-Modul zur Verfügung, in dem Sie Nachweise auch je Voraussetzung einzeln hochladen können.

Wichtig: Die Bonusunterlagen müssen darüber hinaus bis zum 31. März des Folgejahres bei uns eingehen.

Note: All benefit descriptions on this website are intended to be as easy to understand as possible. The legally binding wording can be found in the Social Code and in the most current version of the BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN bylaws.
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