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Rechengrößen 2022 unverändert

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Jährlich werden die Sozialversicherungs-Rechengrößen an die Einkommensentwicklung angepasst. Die Bundesregierung hat nun die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022 beschlossen. Die versicherungsrechtlich relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in der gesetzlichen Krankenversicherung – auch Versicherungspflichtgrenze genannt, wird demnach im nächsten Kalenderjahr unverändert bleiben. Grund dafür ist die Corona-Pandemie-bedingte Lohnentwicklung. Die JAEG beträgt in diesem Jahr 64.350 Euro, das sind monatlich 5.362,50 Euro. Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte auch im Jahr 2022 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein. Wer darüber hinaus verdient, kann grundsätzlich in die private Krankenversicherung wechseln. Neben der JAEG bleibt auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unverändert. Die BBG ist die Grenze, bis zu der Beiträge zu entrichten sind. Sie beträgt 58.050 Euro im Jahr 2021, das sind monatlich 4.837,50 Euro –Gleiches gilt somit für das Jahr 2022.


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