Die Klassifikation ICD 10 wurde von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erstellt. Sie gehört zur Familie der internationalen gesundheitsrelevanten Klassifikationen. In der ambulanten und stationären Versorgung werden Diagnosen seit dem 1. Januar 2000 nach der ICD 10 im SGB V verschlüsselt. Seit dem 1. Januar 2004 trägt eine Adaption der ICD 10 den Namen ICD-10-GM (German Modification).
Mit Hilfe des Diagnoseschlüssels ICD 10 können Ärzte und Zahnärzte die Diagnosen der zu behandelnden Patienten – z. B. auf Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – verschlüsselt darstellen. Die Patienten haben kaum die Chance, hinter den Zahlenkombinationen die genaue Bedeutung einer Diagnose zu erkennen. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich die verschlüsselten Diagnosen verständlich (im Klartext) anzusehen.