Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Doktor mit Smartphone

Versicherte einer gesetzlichen Krankenversicherung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Was sind DiGA?

DiGA sind CE-gekennzeichnete Medizinprodukte mit niedriger Risikoklasse. Die sogenannten “Apps” oder “(Gesundheit-)Apps auf Rezept” basieren auf digitaler Technologie. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dienen diese Anwendungen zur “Erkennung, Ãœberwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten oder die Erkennung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen”. Eine DIGA wird vom Versicherten allein oder gemeinsam mit dem Leistungserbringer in Form von Apps auf Smartphones/Tablets oder direkt als Anwendung in einem Webbrowser genutzt. Der Anspruch besteht nur auf Anwendungen, die vorab durch das BfArM geprüft wurden und im DiGA Verzeichnis gelistet sind.

Wie bekommt man eine DiGA?

Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) dürfen Ärzte oder Psychotherapeuten bei Bedarf eine geeignete DiGA verordnen. Liegt keine Verordnung eines Arztes vor, können Versicherte ihrer Krankenkasse auch einen anderen Nachweis über das Vorliegen einer medizinischen Indikation für die entsprechende DiGA einreichen.

Die Krankenkasse bestätigt anschließend den Anspruch, generiert einen Freischaltcode und stellt ihn dem Versicherten bereit.

Der Versicherte lädt die App entsprechend auf seinem Gerät herunter und kann sie dann mit dem Freischaltcode aktivieren und nachfolgend nutzen. Zum Schluss erfolgt die Abrechnung der DiGA direkt zwischen Krankenkasse und dem DiGA-Anbieter.

Wichtig: Durch das gesetzlich verankerte Sachleistungsprinzip ist keine nachträgliche Kostenerstattung möglich, die Abrechnung erfolgt also ausschließlich zwischen Krankenkasse und DiGA-Anbieter.

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