Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

eGK-BKK W&F

Sie ist klein, handlich und Eintrittskarte zu Leistungen bei Ärzten und Krankenhäusern: die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ihr integrierter Chip speichert die Versicherungsdaten, das aufgedruckte Passbild schützt vor Missbrauch. Die aktuelle Kartengeneration “G2.1” mit Near Field Communication (NFC) kann deutlich mehr als ihre Vorgänger.

Neue eGK mit NFC-Funktion

Laden Sie ein aktuelles Bild von sich hoch und erhalten Sie eine neue elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion (erkennbar an einer 6-stelligen Zugangsnummer unter den Deutschland-Farben).

Für eine PIN identifizieren

Für die Nutzung vieler freiwilliger Anwendungen (z.B. E-Rezept) ist eine vorherige sichere Identifikation erforderlich. Eine bequeme Möglichkeit bietet das Nect eID-Verfahren zur Prüfung der eID Ihres Personalausweises:

Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Verfahren zur Verfügung:

  • Persönlicher Besuch einer unserer Geschäftsstellen (Wir identifizieren Sie)
  • Postident zu Hause (nach formloser Information an die BKK W&F wird Sie ein Postbote zu Hause besuchen und identifizieren)

Halten Sie bei allen Verfahren dafür bitte Ihre eGK und Ihren Personalausweis bereit. Nach erfolgreicher Identifikation erhalten Sie automatisch eine PIN über die Deutsche Post.

Mit oder ohne Bild?

Jeder Versicherte ab 15 Jahren bekommt eine eigene Karte mit seinem Foto. Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können, erhalten eine Karte ohne Lichtbild.

Welche Anforderungen gibt es für die elektronische Gesundheitskarte?

Für die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) benötigen wir ein Lichtbild in Passfotoformat. Es muss nicht von einem Fotografen gemacht werden, aber bestimmte Kriterien erfüllen:

  • einteiliges Farbbild im Hochformat bzw. in einem verwendbaren Format ohne abgerundete Ecken
  • die Abbildung zeigt einen menschlichen Kopf
  • die Höhe der Gesichtsdarstellung auf dem Farbbild beträgt mindestens 32 mm (gemessen vom Haaransatz bis zum Kinn)
  • das Gesicht ist zentriert auf dem Foto platziert
  • das Gesicht ist in allen Bereichen klar und scharf abgebildet
  • das Gesicht ist in allen Teilen gleichmäßig ausgeleuchtet
  • die Bilddarstellung bietet eine ausreichende Helligkeit und ist ausreichend kontrastreich, um eine gute Farb-/Graustufen-Wiedergabe zu ermöglichen
  • der Bildhintergrund bietet einen deutlichen Kontrast zu Gesicht und Haaren
  • der Bildhintergrund zeigt keine störenden Konturen
  • auf dem Bild sind keine weiteren Personen oder Gegenstände zu sehen
  • die Hauttöne sind natürlich und ohne jeglichen Farbstich wiedergegeben, die Farben sind natürlich wiedergegeben
  • das Bild kann in Farbe oder Schwarz-Weiß vorliegen
  • das Bild zeigt eine Person mit einem neutralen Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund
  • die Person schaut gerade in die Kamera
  • die Augen sind geöffnet, deutlich sichtbar und nicht durch Haare oder Brillengestelle verdeckt
  • es sind keine spiegelnden Reflexe – z. B. durch Brillengläser – vorhanden, die den Erkennungswert des Gesichtes einschränken
  • das Gesicht ist in vollem Umfang auf dem Bild zu erkennen und ohne Kopfbedeckung (Ausnahme Religionsgemeinschaften und geistliche Orden, die Kopfbedeckung darf die eindeutige Identifizierung nicht beeinträchtigen)
  • auf dem Farbbild sind keine Uniformteile oder nach deutschem Strafrecht verbotenen Zeichen/Abzeichen zu sehen

Welche Pflichtangaben enthält die eGK?

Die elektronische Gesundheitskarte enthält folgende Pflichtangaben zur Person:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner)

Die elektronische Gesundheitskarte bietet darüber hinaus die Möglichkeit, in ihren weiteren Entwicklungsstufen neben den Pflichtangaben freiwillig zusätzliche medizinische Angaben zu speichern. Jeder und jede Versicherte kann selbst entscheiden, welche freiwilligen Anwendungen er/sie nutzen möchte.

Welche freiwilligen Anwendungen gibt es?

Notfalldaten

Bei einem Notfall müssen Unfallärztinnen und -ärzte schnell handeln. Auf freiwilliger Basis können Versicherte in Zukunft notfallrelevante Informationen wie Allergien, chronische Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeiten sowie andere wichtige Diagnosen auf ihrer Karte speichern lassen.
Informationen zu elektronischen Notfalldaten nach § 358 Abs. 6 und 7 SGB V (1935 Downloads )

Medikationsplan

Diese Anwendung ermöglicht, eingenommene Medikamente zu dokumentieren, um so Arzneimittelverträglichkeiten prüfen zu können. Erste Stufe zur Arzneimitteltherapie-Sicherheitsprüfung ist der elektronische Medikationsplan.  Auf freiwilliger Basis können so alle Medikationsdaten, Arzneimittelverordnungsdaten und Therapievorschlagsdaten für eine Patientin bzw. einen Patienten dokumentiert werden.
Informationen zum elektronischen Medikationsplan (eMP) nach § 358 Abs. 6 und 7 SGB V (1999 Downloads )

Wozu benötigt man eine PIN?

Werden freiwillige Anwendungen genutzt, können Versicherte alleine bestimmen, ob und welche medizinischen Daten mit über den Zugangsschlüssel Gesundheitskarte gespeichert werden sollen. Ohne Einwilligung kann niemand auf diese vertraulichen Daten zugreifen. Dazu ist einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) notwendig. Diese Geheimnummer macht die Karte zum persönlichen Schlüssel des Versicherten.

Als Gegenstück erhalten auch (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-) Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten eine eigene Karte, den so genannten Heilberufsausweis.

Erst wenn die Gesundheitskarte und der Heilberufsausweis im Kartenlesegerät stecken und sich beide Seiten mit ihrer jeweiligen persönlichen Identifikationsnummer (PIN) identifiziert haben, können die Daten entschlüsselt und gelesen werden.

Wichtig:

  • Für den alltäglichen Gebrauch bei Arztbesuchen oder für das Auslesen der Notfalldaten ist auch nach der Ausgabe keine PIN notwendig.
  • Jede Gesundheitskarte wird mit einer eigenen PIN versehen. Erhalten Sie eine neue Karte, ist ein bereits vorhandener PIN daher wertlos.
    Damit Sie eine PIN auch der einzig gültigen Gesundheitskarte zuordnen können, teilen wir Ihnen im Schreiben zur PIN auch eine Kartenkennnummer mit. Diese Kennnummer finden Sie auf der Rückseite der Karte.

Was passiert, wenn man ohne gültige Gesundheitskarte zum Arzt geht?

Geht ein Patient ohne Gesundheitskarte zum Arzt muss er bei nicht verschiebbare Behandlungen innerhalb von zehn Tagen eine gültige Karte nachreichen. Andernfalls kann der Arzt oder Psychotherapeut die Behandlung privat abrechnen. Reicht der Patient bis Quartalsende die gültige eGK nach oder bestätigt seine Krankenkasse, dass zum Zeitpunkt der Behandlung ein Leistungsanspruch bestand, erhält er das Geld zurück, und der Arzt rechnet die Behandlung wie gewohnt als Kassenleistung ab. Nur für folgende Fälle gilt das so genannte Ersatzverfahren:

  • die Gesundheitskarte liegt nach Krankenkassenwechsel oder Wechsel der Versicherungsart noch nicht vor
  • die Gesundheitskarte ist aufgrund eines technischen Defekts nicht lesbar.
  • die Gesundheitskarte kann im Rahmen eines Hausbesuche nicht mobil eingelesen werden.

Beim Ersatzverfahren bestätigt der Patient durch Unterschrift auf einem Abrechnungsschein, dass er Mitglied der Krankenkasse ist.

Meine Adresse hat sich geändert. Brauche ich eine neue Gesundheitskarte?

Nein. Nach einem Umzug erhalten Sie von uns keine neue eGK. Ihre persönlichen Daten werden seit der Kartengeneration “G2” beim Arztbesuch direkt auf dem Chip aktualisiert. Haben Sie uns Ihre neue Adresse mitgeteilt, wird diese beim nächsten Arztbesuch mit dem Einlesen auf dem Chip synchronisiert.

Wie funktioniert die kontaktlose Nutzung meiner Gesundheitskarte und der Patientenakte?

Die meisten Smartphones und Tablets verfügen mittlerweile über eine NFC-Schnittstelle. Damit können Sie auf Ihre Gesundheitskarte “kontaktlos” zugreifen. Mit Einführung der elektronischen Patientenakte steht eine erste echte Anwendung zur Verfügung, die vom Smartphone oder Tablet aus mit Karte und PIN sicher geöffnet werden kann.

Ändert sich die Nutzung meiner elektronischen Gesundheitskarte durch die neue NFC-Funktion?

In der Arzt- und Zahnarztpraxis ändert sich nichts, da sie nicht über NFC-fähige Lesegeräte verfügen.

Wie erkenne ich, dass meine Gesundheitskarte mit der NFC-Funktion zur kontaktlosen Nutzung ausgestattet ist?

Ist Ihre Gesundheitskarte für die kontaktlose Nutzung bereits geeignet, so finden Sie ein NFC-Symbol im oberen Bereich Ihrer Gesundheitskarte.

eGK NFC Funktion

Wo auf meiner Gesundheitskarte finde ich die Card Access Number (CAN)?

Sie benötigen die CAN um Ihre Gesundheitskarte kontaktlos zu nutzen. Die CAN ist eine zusätzliche Zugriffsbedingung. Sie wird am Lesegerät (z.B. Smartphone oder Tablet) eingegeben. Die Eingabe der CAN ist erforderlich um eine sichere verschlüsselte Verbindung zwischen Ihrer Gesundheitskarte und Ihrem Endgerät aufzubauen. So sollen missbräuchliche Drittzugriffe verhindert werden.

Die CAN ist auf Ihrer Gesundheitskarte aufgedruckt. Sie ist sechsstellig und ist auch im Chip Ihrer Karte gespeichert.

eGK CAN Nummer

 

Wie sicher ist NFC?

Die Nutzung Ihrer Gesundheitskarte durch die NFC Funktion gilt als sicher, da hier Daten nur in einer geringen Distanz und nur in Kombination Ihrer CAN verschlüsselt übertragen werden können.

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