Häufig gestellte Fragen
Ein Widerspruchsverfahren ist nicht mit direkten Kosten verbunden, dies gilt auch für ein anschließendes Sozialgerichtsverfahren. Es können allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Diese Kosten werden Ihnen von der BKK W&F nur erstattet, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.
Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage bei einem Sozialgericht erheben. Dafür gilt eine Frist von einem Monat nach Zugang unseres Bescheids. Wenden Sie sich dazu direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht. Dies können Sie selbst vornehmen.
Alternativ können Sie auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen – hierdurch können Ihnen allerdings Kosten entstehen. Diese werden nur von der BKK W&F erstattet, wenn Sie das Verfahren abschließend gewinnen.
Sie können einem Bescheid der BKK W&F auf unterschiedlichen Wegen widersprechen:
- über unsere App “BKK W&F OGS”
- postalisch an die BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN, Bahnhofstraße 19, 34212 Melsungen
- persönlich zur Niederschrift während der Geschäftszeiten in unserer Zentrale Melsungen (Anschrift s.o.) oder in der Niederlassung Kassel (Frankfurter Straße 174, 34134 Kassel)
- per De-Mail an info@bkk-wf.fp-demail.de (keine E-Mail, nur per De-Mail erreichbar)
Hinweise:
- Die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs beträgt einen Monat nach Zustellung des ablehnenden Bescheids.
- Versehen Sie Dokumente mit dem aktuellen Datum, Ihrer Unterschrift und im besten Fall mit einer Begründung zum Widerspruch.
- Möchten Sie uns anstelle eines Widerspruchs eine Beschwerde zusenden, nutzen Sie bitte das Postfach beschwerde@bkk-wf.de.


