Rezeptfreie Arzneimittel sind in der Regel selbst zu bezahlen. Hierunter fallen beispielsweise Arzneimittel gegen Bagatellerkrankungen wie Erkältungen und grippale Infekte oder Abführmittel. Die Kosten ärztlich verordneter, rezeptfreier aber apothekenpflichtiger Arzneimittel übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen nur dann,
Viele Menschen haben den Wunsch, ihre Krankheiten mit natürlichen Mitteln zu behandeln, da Naturheilmittel ganz allgemein als besser verträglich und nebenwirkungsarm gelten. Die Naturheilkunde kennt dabei verschiedene Richtungen. Die bekanntesten sind die Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), die Homöopathie und die anthroposophische Medizin.
Die BKK W&F bezuschusst als besondere Mehrleistung auch nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel dieser Naturheilkunderichtungen, wenn deren Einnahme ärztlich verordnet wurde. Das Arzneimittel muss in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen und nicht von der Versorgung durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen worden sein. Der Zuschuss beträgt bis zu 130 Euro.
Bei der BKK W&F versicherte Frauen erhalten als weitere Mehrleistung eine Erstattung der Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel bis zur Höhe von 300 Euro je Schwangerschaft, wenn diese als zusätzliche Vorsorgemaßnahme aufgrund einer Schwangerschaft eingenommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um ein nicht generell von der Versorgung ausgeschlossenes Arzneimittel handelt und ein Frauenarzt ein entsprechendes Privatrezept ausstellt. Alternativ kann das Budget auch für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, die kostenpflichtige Teilnahme des bei der BKK W&F versicherten Ehemannes an einem Geburtsvorbereitungskurs oder die Hebammenrufbereitschaft zwischen der 30. und 42. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden.
Wichtig: Für beide Mehrleistungen gilt, dass die Erstattungsunterlagen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen müssen.
Hinweis: Insbesondere zu Beginn eines Jahres erreichen uns traditionell sehr viele Anträge auf Leistungen der alternativen Medizin. Im Sinne einer schnellstmöglichen Bearbeitung bitten wir, in dieser Zeit von Nachfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Diese Übersicht liefert möglichst einfach formulierte Erst-Informationen zu häufig nachgefragten Leistungen nach heutigem Stand. Rechtlich bindend sind die Angaben im fünften Sozialgesetzbuch (Regelleistungen) und der jeweils gültigen Form der Satzung der BKK W&F (Mehrleistungen).