Urlaub im Ausland

globe near the old suitcase

Worauf Sie schon vor dem Urlaub achten sollten

Im europäischen Ausland anfallende Arztrechnungen dürfen oft nur zum Teil – aus fast allen Ländern außerhalb Europas gar nicht – von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Kosten für einen Krankenrücktransport oder Rettungsflug dürfen sogar unabhängig vom Reiseland grundsätzlich nicht übernommen werden.

Leistungsumfang

Nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen hat, haben Sie Anspruch auf die gleichen medizinischen Leistungen wie die Menschen, die dort leben. Beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus reicht es dann in der Regel aus, die europäische Krankenversicherungskarte (Rückseite Ihrer Versichertenkarte) vorzulegen. In diesem Fall werden die Kosten über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) von dem ausländischen Arzt mit uns abgerechnet. 

Spezielle Anspruchsbescheinigungen gibt es nur noch für Bosnien-Herzegowina, die Türkei und Tunesien. Diese senden wir Ihnen gerne vor Beginn einer Reise zu. Bitte informieren Sie sich vor Antritt einer Reise über weitere Besonderheiten in Ihrem Urlaubsland, insbesondere zur aktuellen Corona-Lage – auch wenn derzeit lediglich Reisewarnungen und keine Verbote bestehen. 

Empfehlung: Eine private Urlaubsreisekrankenversicherung

Immer wieder kommt es auch in Abkommensstaaten dazu, dass der ausländische Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht annimmt und Ihnen seine Leistung privat in Rechnung stellt. Diese Rechnungen dürfen dann nur in Höhe der eigentlichen Krankenkassenleistung von uns erstattet werden, so dass auch innerhalb Europas nennenswerte Eigenanteile beim Versicherten bleiben. Wir empfehlen Ihnen daher den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung im eigenen Namen für alle Auslandsaufenthalte. Bitte achten Sie dabei aktuell auch auf den Leistungsumfang während der Corona-Pandemie. Ein Angebot unseres Kooperationspartners Barmenia finden Sie unter www.extra-plus.de.