Fahrkosten

Car expenses

Fahrkosten zur ambulanten Behandlung dürfen grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wenige Ausnahmen gibt es Fahrten zur Dialyse / einer onkologische Strahlen- oder Chemotherapie sowie für Schwerbehinderte mit den Merkzeichen “aG”, “BL” oder “H” und Versicherte in den Pflegegraden 4 oder 5.

Ist eine Einstufung in Pflegegrad 3 erfolgt und zusätzlich das Merkzeichen gehbehindert (G) im Schwerbehindertenausweis eingetragen, zählt dies ebenfalls als dauerhafte Mobilitätseinschränkung.

Entsprechende Fahrten werden vom Arzt verordnet. Eine vorherige Genehmigung durch die BKK W&F ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Welche Kosten übernimmt die BKK W&F bei stationären Fahrten?

Die BKK W&F übernimmt die Fahr- und Transportkosten bei stationären Leistungen, z.B. Krankenhausbehandlung und bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus. Der Eigenanteil unserer Kunden beträgt hier 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Fahrt. Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt diese Zuzahlung.

Frage nicht aufgeführt?