Kinderwunsch

Kinderwunschbehandlung

Unterstützung in der Familienplanung

In Deutschland leidet etwa jedes zehnte Paar unter Störungen ihrer Fortpflanzungsfähigkeit. Die BKK W&F unterstützt ihre Versicherten auf vielfältige Art und Weise.

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Welche Verfahren der künstlichen Befruchtung gibt es?

Neben der Insermination (externe Spermienübertragung) gibt es derzeit zwei weitere bedeutende Verfahren der künstliche Befruchtung.

  • Bei der so genannten In-vitro-Fertilisation (IVF) werden nach verschiedenen vorangegangenen Behandlungsschritten eine oder mehrere Eizellen außerhalb des Körpers “in einem Glas” (= in vitro) befruchtet. Anschließend werden maximal drei befruchtete Eizellen mithilfe eines dünnen Kunststoffschlauches wieder in die Gebärmutter übertragen. Unter bestimmten Umständen funktioniert diese Methode jedoch nicht.
  • Sind die Spermien zu unbeweglich, schaffen sie es nicht alleine, in die Eizelle einzudringen. In dem Fall kann Ihr Arzt eine sogenannte ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion) durchführen. Hierbei wird das Spermium mit einer sehr feinen Nadel direkt in die Eizelle injiziert, um diese zu befruchten.

Wann beteiligt sich die BKK W&F an den Kosten?

Die Gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich mit maximal 50 Prozent an den Kosten einer künstlichen Befruchtung. Der Arzt rechnet diese Kosten direkt mit den Krankenkassen ab, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie müssen verheiratet sein.
  • Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der betroffenen Ehepartner verwendet werden.
  • Die Versicherten haben das 25. Lebensjahr vollendet – Frauen jedoch noch nicht das 40. Lebensjahr und Männer noch nicht das 50. Lebensjahr.
  • Der behandelnde Arzt sieht gute Chancen, dass die künstliche Befruchtung innerhalb von 3 zur Verfügung stehenden Versuchen erfolgreich verläuft.

Die BKK W&F erstattet zudem auf Basis der gleichen Voraussetzungen als besondere Mehrleistung zusätzlich einmalig 500 Euro für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft. Dieser Zuschuss erhöht sich auf bis zu 1.000 Euro, wenn auch der Ehemann bei uns versichert ist. Die Erstattungsunterlagen müssen dabei bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen.

Tipp: Neben der Möglichkeit, den eigenen Anteil als so genannte außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend zu machen, übernimmt der Bund bis zu 25 Prozent des Eigenanteils, wenn sich auch das jeweilige Bundesland mit bis zu 25 Prozent beteiligt. 

Wann übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung eine Kryokonservierung?

Eine keimzellenschädigende Therapie kann zum Verlust der Fruchtbarkeit führen, beispielsweise eine Chemotherapie gegen Krebs. Um sich später dennoch einen Kinderwunsch erfüllen zu können, kann man Spermien und Eizellen vor Beginn der Behandlung einfrieren lassen.

Diese Kryokonservierung genannte Methode ist bei “potenziell keimzellenschädigenden” Therapien seit mittlerweile Teil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruch haben Frauen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr sowie Männer bis zum vollendeten 50. Lebensjahr.

Was kann man tun, um Risikofaktoren für einen unerfüllten Kinderwunsch zu reduzieren?

Der Eintritt einer Schwangerschaft lässt sich nicht programmieren. Mit Hilfe des Programms PlanBaby treffen Sie die richtigen Schritte zu einer gewissenhaften Planung Ihrer Schwangerschaft und vermindern von vorne herein Probleme oder gar Risiken.

Das Programm informiert über beeinflussbare Faktoren und unterstützt darin, Prävention und Vorsorgemaßnahmen gezielt zu nutzen. PlanBaby umfasst einen von Experten verständlich geschriebenen Ratgeber sowie eine Gesundheits- und Ernährungsanalyse für sie und ihn.  PlanBaby ist für Kunden der BKK W&F kostenfrei.

Welche Zusatzleistungen bietet der Exklusivvertrag "BKK Kinderwunsch"?

Versicherten von Betriebskrankenkassen wie der BKK W&F stehen über den Exklusivvertrag „BKK Kinderwunsch“ mit dem Berufsverband für Reproduktionsmedizin Bayern viele zusätzliche Leistungen zur Verfügung, denen sich auch Kinderwunschzentren aus dem gesamten Bundesgebiet anschließen können. Er regelt neben zusätzlichen Zuschüssen wie

  • 350 Euro bei zwei geplanten Kryozyklus (ab 2023, vorher einer)
  • 250 Euro bei maximal geplanten Blastozystenkulturen (ab 2023, vorher einer)

weitere Besonderheiten über die gesetzlichen Regelleistungen hinaus. Dazu gehören

  • eine Beteiligung an einem vierten Behandlungsversuch, wenn beide Ehepartner bei uns versichert sind.
  • ein einfacher Verfahrenswechsel von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Hier werden maximal zwei anstatt drei Embryonen eingesetzt, um eine Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Auch lässt sich damit eine zusätzliche hormonelle Stimulationsbehandlung vermeiden, sofern noch kryokonservierte Eizellen vorhanden sind.
  • Zuschuss für Frauen zwischen 40 und 42 (1 Tag vor dem 42. Geburtstag)
  • “Kinderwunschkonsil”: Beratungsangebot mit digitaler Anamnese zur Identifikation möglicher Ursachen der Kinderlosigkeit.

Sie haben Interesse an der Teilnahme an BKK Kinderwunsch? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Allgemeine Informationen gibt es unter https://www.bkk-bayern.de/versicherte/bkk-fuer-familien/.

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