Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes: Entgeltersatz bei Pflege eines erkrankten Kindes in häuslicher Umgebung.
Berufstätige Eltern können Kinderkrankengeld erhalten, wenn sie ihr erkranktes Kind zu Hause versorgen müssen und daher kein Arbeitsentgelt bekommen. Konkret: Erkrankt ein versichertes Kind, so erhalten Versicherte ohne Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber Kinderkrankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und je Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage). Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt. Dies gilt für den Vater genauso wie für die Mutter.
Als Kinderkrankengeld erhalten Sie 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Brutto-Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, maximal aber 90 Prozent Ihres regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts betragen. Das maximale Krankengeld beträgt 96,25 Euro (2015) pro Kalendertag. Zahlen Sie aus Ihrem Arbeitsentgelt Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, fallen diese Beiträge auch beim Kinderkrankengeld an. Wie bei einem Gehalt zahlen Sie aber nur die Hälfte der Beiträge. Den anderen Anteil übernimmt die BKK W&F. In der Krankenversicherung sind Sie in dieser Zeit beitragsfrei versichert.
Diese Übersicht liefert möglichst einfach formulierte Erst-Informationen zu häufig nachgefragten Leistungen nach heutigem Stand. Rechtlich bindend sind die Angaben im fünften Sozialgesetzbuch (Regelleistungen) und der jeweils gültigen Form der Satzung der BKK W&F (Mehrleistungen).