Schwangerschaft

Schwangerschaft

Die Geburt eines Kindes ist für werdende Eltern ein spannendes und prägendes Erlebnis, das viele Fragen und Entscheidungen mit sich bringt. Die gesetzliche Krankenversicherung versorgt junge Familien mit Beratungsleistungen, finanzieller Unterstützung und natürlich der medizinischen Versorgung – vor, während und nach der Geburt ihres Kindes, damit es Mutter und werdendem Kind an nichts fehlt. Grundlage sind die sogenannten Mutterschaftsrichtlinien.

In der Regel dauert eine Schwangerschaft rund 40 Wochen. Bis zur 32. Schwangerschaftswoche sind alle vier Wochen Kontrollen vorgesehen. Ab dann werden die Termine bis zum errechneten Termin zweiwöchentlich sein. Ist der errechnete Geburtstermin erreicht, werden die Kontrollen bis zum zehnten Tag über dem Termin alle zwei Tage stattfinden. Dann sind bis zum 14. Tag tägliche Kontrollen angesetzt. Danach wird die Geburt eingeleitet. Bei Risiken, wie z. B. einer Zwillingsschwangerschaft, werden die Vorsorgetermine alle zwei Wochen sein, dann wöchentlich.

Ihre ärztliche Praxis stelle die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstag aus, diese enthält auch Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld.

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld können Sie per Mail, Post oder OGS an uns senden.

Auch eine Geburtsurkunde können Sie per Mail, Post oder OGS bei uns einreichen.

Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 Euro täglich, die Differenz zum letzten Netto-Verdienst zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Voraussetzung ist, dass die Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers bei uns vorliegt und die Schutzfrist bereits begonnen hat.

Mutterschaftsgeld wird immer für mindestens 99 Tage gezahlt.

Ein Zeitraum, der vor einer Geburt nicht in Anspruch werden konnte, wird angehangen (Frühgeburten).

Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Elterngeldstelle erhalten Sie automatisch, sobald uns die Geburtsurkunde vorliegt.

Versicherte der BKK W&F steht zusätzlich ein besonderes Mehrleistungsbudget von bis zu 300 Euro je Schwangerschaft an Erstattungen zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Erstattung der Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel, wenn diese als zusätzliche Vorsorgemaßnahme aufgrund einer Schwangerschaft eingenommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich um ein nicht generell von der Versorgung ausgeschlossenes Arzneimittel handelt und ein Frauenarzt ein entsprechendes Privatrezept ausstellt.
  • Alternativ kann das Budget auch für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen (Toxoplasmosetest, Serologische Untersuchungen auf Infektionen, z.B. HIV), die kostenpflichtige Teilnahme des bei der BKK W&F versicherten Ehemannes an einem Geburtsvorbereitungskurs oder eine kostenpflichtige Hebammenrufbereitschaft zwischen der 30. und 42. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden.

Wichtig: Erstattungsunterlagen müssen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen. Ultraschalluntersuchungen sind durch ein gesetzliches Verbot nicht mehr Bestandteil des Budget