Selbsthilfe

Selbsthilfe

Fördermöglichkeiten im Überblick

Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in Form einer Pauschal- und Projektförderung. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet § 20h SGB V in Verbindung mit dem Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, den die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligung der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen entwickelt haben und der das Verfahren der Selbsthilfeförderung konkretisiert. 

Zur Verfügung stehende Mittel und verausgabte Beträge

Die Selbsthilfe wird von allen gesetzlichen Krankenkassen mit einem rechtlich definierten Betrag unterstützt, der jährlich angepasst wird. Für das Jahr 2024 liegt dieser bei 1,28 Euro pro Versicherten. Zusätzlich zur Pauschalförderung über alle Krankenkassen hinweg – und die besondere Gemeinschaftsförderung der Betriebskrankenkassen auf Bundes- und Landesebene – unterstützt die BKK W&F auch regionale Selbsthilfegruppen bei der Durchführung von Projekten.  

Im Jahr 2023 hat die BKK W&F insgesamt 37.441,75 Euro für die Selbsthilfeförderung aufgewendet. Für das Jahr 2024 stellen wir Fördermittel in Höhe von bis zu 41.500,00 € Euro für die Selbsthilfe zur Verfügung. Hiervon entfällt etwa ein Drittel auf die Projektförderung.

Projektförderung

Von uns geförderte Projekte sind zeitlich begrenzt und gehen über routinemäßige Aufgaben einer Gruppe hinaus. Dazu gehören beispielsweise die Kosten von Vorträgen externer Referenten, Selbsthilfetage oder die Neuauflage gruppenspezifischer Informationsmaterialien. Wichtig ist dabei, dass das Projekt in der Zukunft liegt und aus Eigenmitteln mitfinanziert wird. Anträge nehmen wir ganzjährig entgegen. Ausnahme: in Bayern gibt es ein einheitliches Förderverfahren über örtliche “Runde Tische”.

Wenn Sie eine Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene oder Selbsthilfekontaktstelle sind und einen Projektantrag stellen möchten, können Sie sich an den jeweils zuständigen BKK Landesverband wenden. Selbsthilfeorganisation auf Bundesebene können ihren Projektantrag direkt beim BKK Dachverband einreichen.