Wahltarif Prämienzahlung

Wahltarif-PZ

Bei Teilnahme an diesem Tarif erhalten Sie eine Geldprämie, wenn Sie und Ihre volljährigen mitversicherten Angehörigen ein Kalenderjahr lang keine Leistungen zu Lasten der BKK W&F in Anspruch nehmen.

Welchen finanziellen Vorteil bietet der Wahltarif?

Die Auszahlungsbeträge der Prämien richten sich nach dem Zeitraum der Teilnahme:

  • 160 Euro im ersten Jahr*
  • 200 Euro im zweiten Jahr*
  • 240 Euro ab dem dritten Jahr*

* Maximal 1/12 eines Jahresbeitrags, es gilt § 53 Absatz 2 SGB V.

Welche Leistungen kann ich trotzdem in Anspruch nehmen?

Je früher Krankheiten erkannt und behandelt werden, desto größer sind die Heilungschancen. Die folgenden Vorsorgeleistungen haben daher keinen Einfluss auf die Auszahlung der Prämie:

  • Präventionsangebote nach § 20 SGB V
  • Schutzimpfungen
  • Gesundheitsuntersuchungen einschließlich Kinderuntersuchungen
  • Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulante Vorsorgekuren

Wichtig: Die Teilnahme am Bonusprogramm oder auch eine Erstattung innerhalb des “Vorsorgebudgets Zähne” zählen nicht zu den gesetzlich definierten Ausnahmen und verwirken daher eine Prämienzahlung.   

Gibt es Tarifbedingungen?

Folgende Voraussetzungen gelten für den Wahltarif Prämienzahlung:

  • Voraussetzung für die Prämienzahlung ist, dass Sie in dem betreffenden Kalenderjahr länger als drei Monate bei uns versichert waren.
  • Ein unterjähriger Eintritt in den Tarif ist möglich, dabei erfolgt eine anteilige Berechnung der Prämienzahlung.
  • Sollten Sie doch einmal krank werden und Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie für das entsprechende Jahr keine Prämie.
  • Der Wahltarif verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit Sie den Wahltarif nicht einen Monat vor Ablauf der Mindestbindungsfrist bzw. vor Ablauf des Verlängerungszeitraums kündigen.
  • Mitglieder, deren Beitrag von Dritten getragen wird, können den Wahltarif nicht wählen.

Die Teilnahme am Wahltarif beginnt mit Zustellung eines gesonderten Teilnahmebescheids. 

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