Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie arbeitsunfähig sind, stellen Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus. Diese Meldung wird elektronisch (eAU) und direkt an die BKK W&F übermittelt.

Beschäftigte haben eine Arbeitsunfähigkeit weiterhin bei ihrem Arbeitgeber zu melden. Ab 2023 sind gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer aber nicht mehr verpflichtet, selbst eine ärztliche Bescheinigung an ihren Arbeitgeber weiterzuleiten. Stattdessen haben Arbeitgeber eine eAU bei den Krankenkassen abzurufen. Dazu ist ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm notwendig.  Gemeldet wird dabei

  • der Name der bzw. des Beschäftigten
  • der Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • ein Zeichen für Erst- oder Folgemeldung
  • Angaben zu einem möglichen Unfall (auch Arbeitsunfall) oder zu dessen Folgen

Ist man länger krank, müssen die Krankschreibungen lückenlos sein. Das heißt, wer bis Mittwoch krankgeschrieben ist, muss spätestens am Donnerstag wieder zum Arzt. Beim zweiten Mal kann der Arzt nicht mehr rückwirkend krankschreiben. Am Wochenende gilt: Falls der Krankenschein bis Freitag gilt, genügt es, am Montag den Arzt wieder aufzusuchen, um eine weitere Krankschreibung zu erhalten. Wer am Wochenende normalerweise arbeitet, sollte aber darauf achten, auch dann krankgeschrieben zu sein.

Bei langwierigen Erkrankungen übernimmt die BKK W&F bei mehr als geringfügig Beschäftigten den Verdienstausfall durch Zahlung des so genannten Krankengeldes, wenn die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erschöpft ist. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

Ihr Arzt hat Ihre Diagnose auf der Krankmeldung für die Krankenkasse in Form eines Codes, des sogenannten ICD-Diagnoseschlüssels, vermerkt. Mithilfe unserer Diagnoseauskunft können Sie ganz einfach den Code entschlüsseln.