Arzneimittel der alternativen Medizin

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Arzneimittel
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Unter dem Sammelbegriff alternative Arzneimittel versteht man nicht verschreibungspflichtige aber apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie (Arzneipflanzen oder deren Teile) und Anthroposophie.

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Häufig gestellte Fragen

Der Zuschuss beträgt bis zu 130 Euro pro Kalenderjahr, ohne prozentuale Begrenzung.

Erstattungsfähige Arzneimittel sind

  • vorab ärztlich verordnet,
  • in einer Apotheke oder im Rahmen des nach deutschem Recht zulässigen Versandhandels bezogen und
  • nicht von der Versorgung durch Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen.

Die Erstattungsunterlagen müssen zudem bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei der BKK W&F eingehen.

Zur Prüfung der Kostenerstattung ist ein Nachweis der ärztlichen Verordnung erforderlich. Einen Ausdruck dieses E-Rezeptes erhalten Sie in Ihrer Arztpraxis oder Apotheke.

Wir haben keine Einsicht auf gespeicherte Daten wie z.B. E-Rezepte in Ihrer Versichertenkarte.

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