Personalpraxis - 09.02.2024

Hilfe bei Konflikten in der Ausbildung

Die Zahl der Ausbildungsabbrüche ist so hoch wie noch nie – fast jeder dritte Ausbildungsvertrag wurde laut Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) im Jahr 2022 vorzeitig beendet. Nicht selten kam es im Vorfeld zu Konflikten zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb. Unternehmen sollten daher die Hilfsangebote kennen, um sich bei Problemen frühzeitig Unterstützung zu holen.

Richtig starten

Ein Drittel der Ausbildungsverträge wird laut BIBB schon in der Probezeit beendet, ein weiteres Drittel nach der Probezeit, aber noch im ersten Ausbildungsjahr. Weitere rund 23 Prozent beenden ihre Ausbildung im zweiten Jahr nach Vertragsbeginn. Die Ursachen für die vorzeitigen Vertragsauflösungen sind den Studienautoren zufolge vielfältig und komplex. Sie liegen nicht nur in der Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der Auszubildenden, sondern auch in den Ausbildungsbedingungen. Einen weiteren Grund sieht das BIBB auch in der für die Jugendlichen positiven Lage am Ausbildungsmarkt: Bei Problemen während der Ausbildung würden Azubis schneller den Betrieb wechseln, da sie relativ leicht einen anderen Ausbildungsplatz finden könnten.

Zu Problemen während der Ausbildung kann es in jedem Betrieb kommen. Mal liegt es an den Erwartungen und Fähigkeiten des Auszubildenden, mal gibt es Streitigkeiten mit dem Vorgesetzten. Dem lässt sich vorbeugen, wenn die Auszubildenden schon im Einstellungsverfahren danach gefragt werden, was sie von ihrer Ausbildung erwarten und welche ihrer Fähigkeiten sie ihrer Meinung nach für den Ausbildungsberuf wertvoll machen.

Wichtig ist aber auch, dass die Anforderungen des Ausbildungsbetriebs sich weitgehend mit den Ausbildungswünschen und -vorstellungen des angehenden Azubis decken. Ein gutes Mittel, um das herauszufinden, ist ein Praktikum oder aber die sog. Einstiegsqualifizierung, die einer Probezeit vorangehen kann.

Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum, das von der Agentur für Arbeit auf Antrag durch einen Zuschuss zur Praktikumsvergütung und eine Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung gefördert wird. Eine EQ dauert mindestens sechs Monate (bis 31. März 2024, vier Monate ab dem 1. April 2024 aufgrund des sog. Weiterbildungsgesetzes) und höchstens zwölf Monate. Der Förderzeitraum beginnt frühestens ab dem 1. Oktober, bzw. bei vorzeitigem Beginn ab dem 1. August eines Jahres. Am Ende der EQ wird dem Azubi ein Zeugnis über die gelernten Inhalte ausgestellt. Die EQ kann bei Aufnahme einer Ausbildung im entsprechenden Betrieb und Beruf auf die Ausbildungszeit angerechnet werden und auch mit dem Programm der Assistierten Ausbildung kombiniert werden.

Praxistipp

Mit dem sog. Weiterbildungsgesetz werden die Rahmenbedingungen für die EQ vom 1. April 2024 an modifiziert und die Durchführung erleichtert.

Neben der verkürzten Mindestdauer ist künftig u. a. eine Förderung im Rahmen der EQ auch dann möglich, wenn zuvor ein Ausbildungsverhältnis im selben Betrieb vorzeitig gelöst wurde, denn jeder verdient eine zweite Chance. Informationen zu den Leistungen zur Ausbildungsförderung bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Assistierte Ausbildung und persönliche Ausbildungsbegleiter

Assistierte Ausbildung

Eine weitere Unterstützungsmöglichkeit vor und während der Ausbildung ist die sog. Assistierte Ausbildung (AsA) – wenn beispielsweise die Kompetenzen des Auszubildenden anfangs nicht vollständig den betrieblichen Anforderungen entsprechen oder wenn sich im Nachhinein Defizite zeigen. Der Auszubildende erhält bei der AsA neben der Ausbildung im Unternehmen eine flexible und auf seine Person zugeschnittene Förderung, z. B. in Form von Nachqualifizierung, durch den Abbau von Bildungsund Sprachdefiziten oder mit einer sozialpädagogischen Betreuung. Letztere greift v. a. dann, wenn während der Ausbildung bereits Probleme aufgetreten sind. Dies kann Betrieben helfen, die keinen passenden Bewerber gefunden haben.

Persönliche Ausbildungsbegleiter

Das Gegenstück zur AsA ist die Initiative VerA, was für „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ steht. Hier werden Auszubildende durch persönliche Wegbegleiter während der Ausbildung unterstützt. Das Programm vermittelt Fachund Führungskräfte im Ruhestand, die die Auszubildenden während ihrer Ausbildung kostenfrei begleiten. Auch dieses Mentorenprogramm wird gefördert und ist dadurch für die teilnehmenden Ausbildungsbetriebe kostenlos.

Checkliste Konfliktprävention – Ausbildung

  • Erwartungen und Potenziale des Azubis erfragen
  • Anforderungen klar festlegen und dem Azubi erläutern
  • Festen Ansprechpartner als internen Mentor benennen (z. B. Azubi in einem höheren Ausbildungsjahr)
  • Akzeptierte Vertrauensperson für beide Seiten benennen, die als Schlichter fungieren kann
  • Verbindliche Regeln des Betriebes klar kommunizieren (evtl. mittels schriftlicher Vereinbarungen)
  • Regelmäßige Feedback- und Ausbildungsgespräche, z. B. anfangs einmal pro Woche, später monatlich
  • Auftretende Probleme/Konflikte zeitnah offen ansprechen, um eine gemeinsame Lösung zu finden
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Inhalt zwischenzeitlich veraltet sein könnte.

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