Ernährungsberatung

Ernährungsberatung

Sie haben Probleme, sich gesund zu ernähren und das belastet Ihre Gesundheit? Wenn eine ärztliche Praxis dies bestätigt, kann dieses eine Ernährungsberatung verordnen. Sie kommt infrage, wenn eine klassische ärztliche Behandlung nicht ausreichend ist. 

Wann wird eine Ernährungsberatung ärztlich verordnet?

In der Regel erhalten Sie eine Verordnung, wenn eine bereits bestehende chronische Erkrankung durch eine Fehlernährung mit verursacht wurde oder eine Ernährungsumstellung eine laufende Therapie unterstützen kann. Dies kommt unter anderem bei diesen Krankheiten infrage:

  • Adipositas
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Erkrankungen der Verdauungs- und Ausscheidungsorgane
  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Hauterkrankungen
  • Allergien
  • Osteoporose
  • Rheuma
  • Autoimmunerkrankungen

Als Ernährungsberater kommen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung in Betracht. Dazu gehören zum Beispiel: ernährungsmedizinische Berater, Diplom-Oecotrophologen und Diätassistenten oder Ärzte mit einem entsprechenden Fortbildungsnachweis.

Welche Kosten erstattet die BKK W&F für eine ärztlich verordnete Ernährungsberatung?

Durch eine Kooperation mit dem RICHTIG-ESSEN-INSTITUT verfügt die BKK W&F über ein bundesweites Netzwerk qualifizierter Fachkräfte. Hier übernehmen wir 80 Prozent der Kosten.

Auch bei Angeboten anderer Leistungserbringer erstatten wir bis zu 80 Prozent die Kosten, maximal aber 40 Euro je Behandlung für in der Regel bis zu 5 Termine. Wichtig ist, dass der Leistungserbringer über ein sogenanntes Institutionskennzeichen verfügt.

Bei Interesse an einer Ernährungsberatung melden Sie sich bitte vorab bei uns.

Gibt es besondere Angebote bei Adipositas?

Liegt ein behandlungsbedürftiges Übergewicht mit einem Body-Mass-Index (BMI) über 30 vor und wurde mindestens eine der folgenden chronischen Erkrankungen ärztlich festgestellt, ist die Teilnahme am Versorgungsprogramm Bodymed möglich:

  • Diabetes Mellitus Typ 2
  • Fettstoffwechselstörungen
  • Bluthochdruck
  • Gelenkbeschwerden

Leistungsinhalte:

  • ärztliche Untersuchung zu Beginn und am Ende des Programms
  • 12 Kurseinheiten zu Ernährung und Gewichtsreduktion
  • ärztliche Kontrolluntersuchung im Dreimonatsintervall mit Blutentnahme
  • regelmäßige Messung des Körperfettanteils
  • ärztliche Betreuung während der gesamten Laufzeit

Liegt zusätzlich Fettleberindex >60 oder >30 und weitere Begleiterkrankungen vor oder wurde eine Fettleber sonografisch oder durch andere bildgebende Verfahren (z. B. CT, MRT) nachgewiesen, kann zusätzlich das Modul Leberfasten mit folgenden Leistungen durchgeführt werden:

  • Feststellung der Indikation im Rahmen der ärztlichen Eingangsuntersuchung
  • gezielte Schulung und Betreuung der Patientinnen und Patienten mit Laborwertbesprechung und Anpassung der Medikation
  • Gruppenschulungen zum Thema nichtalkoholische Fettleber

Voraussetzungen:

  • Die Einschreibung in das Programm erfolgt durch eine an dieser besonderen Versorgung teilnehmende Ärztin bzw. einen Arzt
  • Dieser beurteilt die Eignung für das Bodymed Ernährungs-Programm sowie die Erfüllung der Voraussetzungen für das Leberfasten
  • Sie erklären Ihre Teilnahme über die für die Besondere Versorgung zugelassene Ärztin bzw. den Arzt

Mehr Informationen: https://www.bodymed.com

Bitte beachten Sie: an einem ergänzend eingesetzten Mahlzeitenersatz (sog. Formula Mahlzeiten) können wir uns nicht beteiligen, die Kosten dafür übernehmen Teilnehmende selbst.

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