Ernährungsberatung

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Sie haben Probleme, sich gesund zu ernähren und das belastet Ihre Gesundheit? Wenn eine ärztliche Praxis dies bestätigt, kann dieses eine Ernährungsberatung verordnen. Sie kommt infrage, wenn eine klassische ärztliche Behandlung nicht ausreichend ist. 

Häufig gestellte Fragen

In der Regel erhalten Sie eine Verordnung, wenn eine bereits bestehende chronische Erkrankung durch eine Fehlernährung mit verursacht wurde oder eine Ernährungsumstellung eine laufende Therapie unterstützen kann. Dies kommt unter anderem bei diesen Krankheiten infrage:

  • Adipositas
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Erkrankungen der Verdauungs- und Ausscheidungsorgane
  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Krebserkrankungen
  • Hauterkrankungen
  • Allergien
  • Osteoporose
  • Rheuma
  • Autoimmunerkrankungen

Als Ernährungsberater kommen Fachkräfte mit einem staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung in Betracht. Dazu gehören zum Beispiel: ernährungsmedizinische Berater, Diplom-Oecotrophologen und Diätassistenten oder Ärzte mit einem entsprechenden Fortbildungsnachweis.

Durch eine Kooperation mit dem RICHTIG-ESSEN-INSTITUT verfügt die BKK W&F über ein bundesweites Netzwerk qualifizierter Fachkräfte. Hier übernehmen wir 80 Prozent der Kosten.

Auch bei Angeboten anderer Leistungserbringer erstatten wir bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal aber 40 Euro je Behandlung.

In der Regel bezuschussen wir 3 Termine (bei Vorliegen schwerwiegender Voraussetzungen bis zu 5 Termine möglich).

Wichtig ist, dass der Leistungserbringer über ein sogenanntes Institutionskennzeichen verfügt.

Bei Interesse an einer Ernährungsberatung melden Sie sich bitte vorab bei uns.

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