Erklärvideo zur Hausarztzentrierten Versorgung
Hausärztinnen und Hausärzte spielen bei der medizinischen Versorgung eine besondere Rolle. Im Krankheitsfall sind sie in der Regel die erste Ansprechperson, denn gerade durch die oft langjährige Verbindung mit ihren Patientinnen und Patienten kennen sie die Krankengeschichte sowie das soziale und familiäre Umfeld meist schon sehr genau.
Hausarztprogramme bieten hier eine noch effizientere Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Häufig gestellte Fragen
Wer an einem Hausarztprogramm teilnimmt, profitiert von einer umfangreichen und regelmäßigen ärztlichen Beratung.
Teilnehmende Versicherte verpflichten sich dafür, für die Dauer von mindestens einem Jahr im Krankheitsfall immer zunächst zur Hausärztin oder zum Hausarzt zu gehen und fachärztliche Untersuchungen nur nach Überweisung aufzusuchen. Erfolgt 8 Wochen vor Ablauf des Teilnahmejahres keine Kündigung gegenüber der Krankenkasse, verlängert sich der Vertrag automatisch.
Ausnahme: Für Besuche von Ärzten im Notfall oder dem ärztlichen Notfalldienst sowie beim Augenarzt, beim Frauenarzt, beim Kinderarzt und beim Zahnarzt ist keine vorherige Überweisung durch Ihren Hausarzt notwendig.
Versicherte der BKK W&F können sich über eine Teilnahmeerklärung bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt in diese besonderen Programme einschreiben.
Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte finden Sie in nachfolgender Liste über einen Klick auf Ihr Bundesland. In der sich öffnenden Datenbank unseres Vertragspartners HÄVG wählen Sie bitte die Option „Patient*in sucht HZV-Ärzt*in“. Hier können Sie gezielt nach dem Nachnamen des Arztes suchen oder eine allgemeine Suche starten.
Für die Bundesländer Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt finden Sie ganz unten auf der Seite eine Vertragsarztsuche.
- Baden-Württemberg*
- Bayern ab dem 15. Lebensjahr
- Berlin-Brandenburg*
- Bremen ab dem 18. Lebensjahr
- Hamburg*
- Hessen*
- Mecklenburg-Vorpommern ab dem 18. Lebensjahr
- Niedersachsen*
- Nordrhein-Westfalen*
- Rheinland-Pfalz
- Saarland*
- Sachsen*
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein*
* Möglichkeit zur Nutzung als Videosprechstunde
Ab Teilnahmebeginn haben Sie sich für die Dauer von mindestens einem Jahr an Ihren Hausarzt gebunden. Regulär kann frühestens zum Ablauf des Teilnahmejahres die Teilnahme am Hausarztprogramm ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 8 Wochen vor Ablauf schriftlich bei der Krankenkasse unter Angabe der Versichertennummer gekündigt werden.
In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf des Teilnahmejahres den Hausarzt innerhalb des Hausarztprogramms wechseln. Sprechen Sie uns hierzu gerne direkt an.
Nach Ablauf des ersten Jahres können Sie mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündigen.
Die Kündigung ist unter Angabe Ihrer Versichertennummer formlos per E-Mail an vm@bkk-wf.de, per OGS-App oder postalisch möglich.


